JudikaturJustizRS0008481

RS0008481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 1994

Die Entscheidung über die Aufteilung hat hinsichtlich aller vom Verfahren erfaßter Gegenstände die sachenrechtliche und gebrauchsrechtliche Zuordnung (verändernd oder bewahrend) auszusprechen.

Entscheidungen
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