Bei der Aufteilung ehelicher Ersparnisse kann das Gericht die Übertragung von Vermögenswerten, gleich welcher Art, von einem auf den anderen Ehegatten und die Begründung eines schuldrechtlichen Benützungsrechts an einer Wohnung zugunsten eines Ehegatten anordnen.
Art. 1 § 28 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 28
…§ 28. Zahlungspflichtig sind: 1. bei Verfahren über die Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen ( § 98 ABGB ) derjenige, dem die Zahlung eines Abgeltungsbetrages auferlegt wird, wird der Antrag aber zur Gänze abgewiesen, der Antragsteller…
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