JudikaturJustizRS0008387

RS0008387 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2013

Wenn der Nachlass nur aus Geld besteht, kann jeder Miterbe die Herausgabe des auf ihn nach seiner Erbquote entfallenden Anteils fordern. - Das durch die Einantwortungsurkunde ausgewiesene Erbrecht ist hiebei widerlegbar. - Die beklagten Miterben bilden in diesem Prozess keine notwendige Streitgenossenschaft.

Entscheidungen
4