JudikaturJustizRS0008350

RS0008350 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2014

Die zivile Einantwortungswirkung tritt nicht bereits mit der Fassung des Einantwortungsbeschlusses, sondern frühestens erst ab Zustellung ein. Daher kann der Noterbe bis zur Zustellung der Einantwortungsurkunde die Inventarisierung und Absonderung des Nachlasses verlangen.

Entscheidungen
9