Spruch Dem Revisionsrekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird dem Revisionsrekurs der klagenden Partei Folge gegeben, und die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert , dass sie einschließlich der bestätigten Teile lautet: „Einstweilige Verfügung. Zur Sicherung des mit der …
Text Begründung: Die klagende Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Notare in *****. Der Beklagte ist Rechtsanwalt in Dornbirn. Er verfasste im „Journal der ***** Rechtsanwälte mit Anwaltsverzeichnis“ , das von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer herausgegeben wurde…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richten sich ordentliche Revisionsrekurse beider Parteien . Beide sind zulässig , nur jener der Klägerin ist berechtigt . A. Zum Revisionsrekurs des Beklagten Der Beklagte bestreitet weiterhin die Klagebefugnis der Notariatskammer, weil kein Wettbewerbsverhältnis bestehe; er…