JudikaturJustizRS0008256

RS0008256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 1996

Ein Erblasser kann einem Dritten als Vermächtnisnehmer auf einer Liegenschaft, die zum Teil ihm und zum Teil den belasteten Erben gehört, letztwillig ein Wohnungsrecht einräumen. Dieses kann auch grundbücherlich einverleibt werden, wenn die Einverleibung im Testament nicht ausdrücklich verfügt worden ist. Sind mehrere Wohnungsberechtigte vorhanden, kann ein Berechtigter die Verbücherung nur begehren, wenn er die Zustimmung der übrigen Berechtigten zur Verbücherung nachweist.