JudikaturJustizRS0008066

RS0008066 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2005

Dem Erbanwärter ist die Beklagtenrolle zuzuweisen, für den die größere Wahrscheinlichkeit des Erbrechtes spricht. Das ist gegenüber einem Sohn aus erster Ehe, der sich auf Grund des Gesetzes zum gesamten Nachlass bedingt erbserklärt hat, die zweite Ehegattin, die sich auf Grund des Gesetzes zu 1/4 des Nachlasses bedingt erbserklärt hat.

Entscheidungen
25