JudikaturJustizRS0007994

RS0007994 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2006

Keinesfalls wird mit einer Entscheidung über die Parteienrollenverteilung dem Prozeßverfahren, in welchem der Streit der Erbansprecher endgültig zu klären ist, hinsichtlich der bei der Auslegung zu berücksichtigenden Tatsachengrundlage oder hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung vorgegriffen.

Entscheidungen
6