Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen die mit S 180.899,12 (darin S 22.443,32 Umsatzsteuer und …
Text Entscheidungsgründe: Mit Kodizill vom 29. 1. 1990 verfügte die am 1. 11. 1994 verstorbene Erblasserin, daß eine bestimmte Liegenschaft zu gleichen Teilen Eigentum der beiden Kläger und zweier weiterer Personen werden sollte. Mit Testament vom 24. 6. 1991 setzte die Verstorbene 10 Personen, unter an…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig und berechtigt. Vorweg ist klarzustellen, daß auch die Drittbeklagte sowohl im Berufungs wie auch im Revisionsverfahren Partei war bzw ist. Der Hinweis in der Revisionsbeantwortung, lediglich der Erst und die Zweitbeklagte hätten als Vertreter der Verlassenscha…