JudikaturJustizRS0007933

RS0007933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2006

Wer eine Erbserklärung auf Grund eines Testamentes abgegeben hat, kann für den Fall der Ungültigkeit dieses Testamentes eine weitere Erbserklärung auf Grund des Gesetzes oder eines anderen Testamentes abgeben.

Entscheidungen
12