JudikaturJustizRS0007843

RS0007843 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2023

Schenkungen auf den Todesfall sind der Ausmessung des Pflichtteiles zugrundezulegen (JBl 1981,593); Vermögenswerte, die Gegenstand einer Schenkung auf den Todesfall waren, sind daher jedenfalls in das Verlassenschaftsinventar aufzunehmen.

Entscheidungen
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