Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 22.415,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 3.735,90 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Johann M***, der uneheliche Vater des Klägers, verstarb nach Errichtung einer eigenhändigen letzten Willeserklärung vom 20.3.1985 am 3.4.1985. Der vorletzte Absatz hat folgenden Wortlaut: "Der a. e.Sohn Anton Hans S***, geboren 22.12.1949 in Klagenfurt, wird enterbt. Begründung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Das Recht, den Pflichtteil oder dessen Ergänzung zu verlangen, verjährt, wenn sich dieser Anspruch unmittelbar auf das Gesetz stützt, in drei Jahren (SZ 57/170 mwN; Mader in Schwimann, ABGB, Rz 5 zu § 1487; Eccher in Schwimann, ABGB, Rz 7 zu § 764; Schu…