Spruch Soweit sich der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung der Bestimmung der Gebühren der Gerichtskommissäre richtet, wird er zurückgewiesen. Im Übrigen werden die Beschlüsse der Vorinstanzen aus Anlass des Revisionsrekurses ersatzlos behoben. Die Revisionsrekurswerberin wird mit ihrem Rechtsmittel auf …
Text Begründung: Der Erblasser ist am ***** gestorben. Nach Durchführung der Todesfallaufnahme ordnete das Erstgericht auf Antrag des Gerichtskommissärs (Dr. T*****) mit Beschluss vom 20. Juli 2011, ON 12, Folgendes an: - Es stellte fest, dass die Verlassenschaft bei Aktiva von 4.054,03 EUR und Passiva …
Rechtliche Beurteilung Aus Anlass des Revisionsrekurses ist aufzugreifen, dass den Beschlüssen der Vorinstanzen die Rechtskraft des Beschlusses ON 12 entgegensteht (§ 66 Abs 1 Z 1 iVm § 56 AußStrG). 1. Gelangt das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels zur Überzeugung, dass der angefochtene Beschlus…