JudikaturJustizRS0007477

RS0007477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Auch im außerstreitigen Verfahren ist die materielle (Teilkraft) Rechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten.

Entscheidungen
55