Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird in Ansehung des Feststellungsbegehrens bestätigt, in Ansehung des Begehrens auf Festsetzung einer Entschädigung hingegen dahin abgeändert, daß in diesem Umfang die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. …
Text Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 58 Grundbuch 87114 R***** (Alpe K*****), zu der unter anderem die Grundstücke Nr 701/1, 701/3 und 701/5 gehören. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 25. September 1972, Zl I 1240/37 1972, wurde die wa…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist zulässig und teilweise berechtigt. Die Rechtsmittelbefugnis kann der Antragsgegnerin nicht deshalb abgesprochen werden, weil sie am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt war; das Judikat 61 neu (= SZ 27/290) ist im Verfahren außer Streitsachen nicht …