Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.025,54 EUR (darin 337,59 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Urteil vom 9. 1. 2013 (ON 24), ausgefertigt im Juli 2013, wies das Erstgericht das auf Zahlung von 60.000 EUR sA (Erfolgshonorar) gerichtete Leistungsbegehren der Verlassenschaft nach dem ursprünglichen Kläger ab, stellte aber die Zahlungspflicht der Beklagten fest. Am 7. 3. 2013 wur…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt . Gemäß § 7 Abs 1 IO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der im § 6 Abs 3 IO bezeichneten Streitigkeiten eine solche liegt hier nicht vor durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen. Die Unterbrec…