JudikaturJustizRS0006362

RS0006362 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1997

Urkunden die von einem Beteiligten dem Sachverständigen übermittelt wurden, sind nach der Beendigung des Abhandlungsverfahrens demjenigen auszufolgen, der sie vorgelegt hatte.

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2