RS0006225 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Vertragsgenosse ist nicht berechtigt, gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit dem Pflegebefohlenen abzuschließenden Vertrages ein Rechtsmittel zu ergreifen.
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Der Vertragsgenosse ist nicht berechtigt, gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit dem Pflegebefohlenen abzuschließenden Vertrages ein Rechtsmittel zu ergreifen.