Spruch Den Revisionsrekursen wird, soweit sie sich gegen die wegen Nichtigkeit verfügte Aufhebung des erstinstanzlichen Sachbeschlusses sowie des Verfahrens ab Zustellung des Sachantrages richten, nicht Folge gegeben. Aus Anlaß der Anfechtung der rekursgerichtlichen Sachentscheidung, mit der der Sachantr…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 14.3.1975 zu 4700/7220 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, wobei mit diesen Miteigentumsanteilen das ausschließliche Nutzungsrecht an vier größeren Wohnungen (Top 2, Top 3, Top 4 und Top 5) so…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs sei aber nicht nur als zulässig, sondern auch berechtigt: Die Beiziehung weiterer Parteien habe jedenfalls so zu erfolgen, daß diese noch Gelegenheit zu Sachvorbringen und Beweisanträgen haben, in der Regel also spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung (§ 22 Abs 4 Z 2 WGG). In A…