JudikaturJustizRS0005118

RS0005118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2022

Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur).

Entscheidungen
89