Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden, soweit damit eine Beugestrafe über die Mutter verhängt wurde, ersatzlos behoben.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des mittlerweile 15 jährigen Kindes ist seit 2008 geschieden, die alleinige Obsorge kommt der Mutter zu. Mit Beschluss vom 13. 12. 2011 (ON 210) entzog das Erstgericht, gestützt auf das Ergebnis eines psychologischen Sachverständigengutachtens (ON 187), der Mutter vor…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts zulässig, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung über den Einsatz von Zwangsmitteln nach § 79 AußStrG zur Erzwingung von psychiatrischen Untersuchungen im Obsorgeverfahren besteht. Der …