JudikaturJustizRS0004510

RS0004510 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Der Klage auf Duldung und Einverleibung eines Wegerechtes muss nicht ein Plan beigelegt sein. Es genügt, wenn der Inhalt und Umfang des im Grundbuch einzutragenden Rechtes möglichst bestimmt angegeben wurde. Ein - allenfalls - notwendiger Plan kann nach § 350 Abs 5 EO erzwungen werden.

Entscheidungen
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