JudikaturJustizRS0002422

RS0002422 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2009

Auch nach Zeitablauf einer ein Verbot aussprechenden, durch Zustellung an den Drittschuldner vollzogener, einstweiligen Verfügung besteht ein Rechtsschutzinteresse des Gegners der gefährdeten Partei an der sachlichen Erledigung eines gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurses, wenn Ersatzansprüche nach § 394 EO nicht ausgeschlossen werden können.

Entscheidungen
10