Die Vollziehung einer bewilligten Verfügung ist, sofern sie nicht wegen eines angebrachten Rekurses aufgeschoben wurde, unstatthaft, wenn seit dem Tage, an welchem die Bewilligung verkündet oder der antragstellenden Partei durch Zustellung des Beschlusses bekannt gegeben wurde, mehr als ein Monat verstrichen ist.
EO · Exekutionsordnung
§ 396 Unstatthaftigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
…Unstatthaftigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung § 396. Die Vollziehung einer bewilligten Verfügung ist, sofern sie nicht wegen eines angebrachten Rekurses aufgeschoben wurde, unstatthaft, wenn seit dem Tage, an welchem die Bewilligung verkündet…
§ 371 Exekution zur Sicherstellung ohne Bescheinigung
…Anerkenntnis ergangenen Endurteile erster Instanz (§ 395 der ZPO), wenn wider diese Urteile Berufung erhoben wurde, auf Grund der nach den §§ 396, 442 der ZPO gefällten Versäumnisurteile, wenn gegen sie Widerspruch nach den §§ 397a, 398, 442a ZPO erhoben wurde, auf Grund eines in zweiter…
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