BundesrechtInternationale VerträgeEFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll A

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll A

In Kraft seit 01. Oktober 1993
Up-to-date

Art. 1

01.10.1993

Artikel 1

Die Bestimmungen des Abkommens gelten für die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse.

Art. 2

01.10.1993

Artikel 2

1. Zwecks Berücksichtigung der Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den Waren enthalten sind, wie sie in den in den Artikeln 3 und 4 angeführten Tabellen bezeichnet sind, schließt das Abkommen nicht aus:

(i) die Einhebung eines variablen Bestandteiles oder fixen

Betrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von internen Preisausgleichsmaßnahmen;

(ii) die Anwendung von Maßnahmen, die bei der Ausfuhr ergriffen

werden.

2. Die Preisausgleichsmaßnahmen übersteigen nicht die Differenz zwischen dem inländischen Preis und dem Weltmarktpreis der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den betroffenen Waren enthalten sind.

Art. 3

01.10.1993

Artikel 3

1. Für in den Tabellen II, III, IV, V und VI angeführte Erzeugnisse gewährt der jeweilige EFTA-Staat Ungarn die in diesen Tabellen angeführten Zugeständnisse.

2. Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII festgelegt. Die Zollabgaben sind in Liste 1 angeführt, die Abgaben fiskalischer Art dagegen in Liste 2 der Tabelle. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen entsprechend

Artikel 2 ersetzen, doch führt keine derartige Maßnahme zu einer weniger günstigen Behandlung für Ungarn, als sie Island der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt.

Art. 4

01.10.1993

Artikel 4

1. Ungarn verringert seine Abgaben für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Tabelle VIII und gemäß den Bestimmungen in ihrem Appendix.

2. Für die in Tabelle VIII und IX angeführten Erzeugnisse behält sich Ungarn vor, anstelle der gegenwärtigen Vereinbarungen über Importe und Exporte der in Tabelle VIII angeführten Erzeugnisse ein System von Ausgleichsbeträgen gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 und 2 aus Artikel 2 oder andere Ausgleichsmaßnahmen mit gleicher Wirkung einzuführen. Die Anwendung derartiger Maßnahmen beschränkt die vorgesehene Reduzierung der Abgaben für die in Tabelle IX angeführten Erzeugnisse nicht.

Art. 5

01.10.1993

Artikel 5

Unbeschadet der für die in Tabelle II bis VIII erwähnten Erzeugnisse gewährten Zugeständnisse werden die EFTA-Staaten und Ungarn in keiner Weise in der Verfolgung ihrer landwirtschaftlichen Politiken oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen gemäß dieser Politiken eingeschränkt.

Art. 6

01.10.1993

Artikel 6

Die EFTA-Staaten verständigen Ungarn und Ungarn verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.

Art. 7

01.10.1993

Artikel 7

Der Gemeinsame Ausschuß überprüft in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet und im GATT fassen die EFTA-Staaten und Ungarn Beschlüsse über mögliche Änderungen des Produktumfanges dieses Protokolls, Änderungen in der Behandlung sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssystem.

Anl. 1

01.10.1993

TABELLE I ZU PROTOKOLL A

---------------------------------------------------------------------

Waren-

nummer HS-Code Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

14.04 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

1404.20 - Baumwoll-Linters

15.16 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie

deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert,

umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert,

auch raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:

ex 1516.20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen:

- - hydriertes Rizinusöl (sogenanntes

Opalwachs)

15.18 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie

deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,

dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch

Hitze im Vakuum oder im inerten Gas

polymerisiert, oder anders chemisch

modifiziert, ausgenommen solche der

Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder

Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen

Fetten oder Ölen oder von Fraktionen

verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

ex 1518.00 - Linoxyn

Anl. 2

01.10.1993

TABELLE II ZU PROTOKOLL A

ÖSTERREICH

---------------------------------------------------------------------

Zollsatz

HS-Nr. Warenbezeichnung in % ad val. oder in ÖS pro 100 kg

einschließlich Ausgangs- Inkraft- Nach Nach

österreichischer satz treten 1 Jahr 2 Jahren

Zolltarifnummern 1 2 3 4

---------------------------------------------------------------------

0403 Buttermilch,

Sauermilch und

Sauerrahm, Joghurt,

Kefir sowie andere

fermentierte oder

gesäuerte Milch und

Rahm, auch eingedickt

oder mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder

mit Geruchs- und

Geschmacksstoffen

oder mit Zusatz von

Früchten, Nüssen oder

Kakao:

10 - Joghurt:

B - andere

13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

90 - sonstige:

B - andere 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

0710 Gemüse (auch in

Wasserdampf oder

Wasser gekocht),

gefroren:

40 - Zuckermais (Zea

mays var.

saccharata) 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

0711 Gemüse,

vorübergehend haltbar

gemacht (zB durch

gasförmiges

Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen

Konservierungsmitteln),

in diesem Zustand für

den unmittelbaren Genuß

nicht geeignet.

90 - andere Gemüse;

Gemüsemischungen:

ex E - Zuckermais

(Zea mays

var.

saccharata),

ausgenommen

Gemüse-

mischungen 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1519 Industrielle

Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren;

industrielle

Fettalkohole FREI FREI FREI FREI

17.02 Andere Zucker,

einschließlich

chemisch reine

Lactose, Maltose,

Glucose und Fructose

(Lävulose), fest;

Zuckersyrupe ohne

Zusatz von Geruchs-,

Geschmacks- oder

Farbstoffen;

Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig

gemischt; Zucker und

Melassen,

karamelisiert:

50 - chemisch reine

Fructose 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.

90 - andere,

einschließlich

Invertzucker:

B - Malzzucker

(Maltose):

1 - chemisch

rein FREI FREI FREI FREI

1704 Zuckerwaren

(einschließlich weiße

Schokolade), nicht

kakaohaltig 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1806 Schokolade und

andere kakaohaltige

Nahrungsmittel-

zubereitungen 12%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1901 Malzextrakt;

Nahrungsmittel-

zubereitungen von

Mehl, Grieß, Stärke

oder Malzextrakt, die

kein Kakaopulver oder

weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder

genannt noch

inbegriffen;

Nahrungsmittel-

zubereitungen von

Waren der Nummern 0401

bis 0404, die kein

Kakaopulver oder

weniger als

10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder

genannt noch

inbegriffen:

10 - Zubereitungen für

die Ernährung für

Kinder, in

Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

A - von Mehl, Grieß,

Stärke oder

Malzextrakt, die

kein Kakaopulver

oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver

enthalten 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.

B - von Waren der

Nummern 0401 bis

0404 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

20 - Mischungen und Teige,

zur Herstellung von

Backwaren der

Nummer 1905:

A - von Mehl, Grieß,

Stärke oder

Malzextrakt, die

kein Kakaopulver

oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver

enthalten 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.

B - von Waren der

Nummern 0401 bis

0404 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

90 - andere:

A - Malzextrakt 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.

B - andere:

1 - von Mehl,

Grieß, Stärke

oder

Malzextrakt,

die kein

Kakaopulver

oder weniger

als

50 Gewichts-

prozent

Kakaopulver

enthalten 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2 - von Waren

der

Nummern 0401

bis 0404 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1902 Teigwaren, auch gekocht

oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen

Stoffen) oder in

anderer Weise

zubereitet, wie zB

Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne,

Gnocchi, Ravioli,

Cannelloni; Couscous,

auch zubereitet

(10) - ungekochte Teigwaren,

weder gefüllt noch in

anderer Weise

zubereitet:

11 - - Eier enthaltend 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.

19 - - sonstige 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.

20 - gefüllte Teigwaren,

auch gekocht oder in

anderer Weise

zubereitet:

ex 20 - gefüllte

Teigwaren,

auch gekocht

oder in

anderer Weise

zubereitet,

andere als

Erzeugnisse,

die mehr als

20 Gewichtsprozent Wurst,

Fleisch,

Innereien oder

anderen

Schlachtanfall,

Fisch,

Krebstiere oder

andere

wirbellose

Wassertiere

oder eine Kombination

davon

enthalten 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

30 - andere Teigwaren 13%+b.T. b.T. b.T. b.T. 40 - Couscous 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1903 00 Tapioka und

Tapioka-Ersatzstoffe

aus Stärke zubereitet,

in Form von Flocken,

Graupen, Perlen und

dergleichen 20%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1904 Nahrungsmittelzube-

reitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder

Rösten von Getreide

oder

Getreideerzeugnissen

(zB Corn Flakes);

Getreidekörner,

ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in

anderer Weise

zubereitet:

10 - Nahrungsmittelzube-

reitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder

Rösten von Getreide

oder

Getreideerzeugnissen 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.

90 - andere 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

1905 Brot, Konditorwaren,

Feinbackwaren und

andere Backwaren, auch

kakaohaltig; Hostien,

leere Oblatenkapseln,

wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden,

Siegeloblaten,

getrockneter Mehl- oder

Stärkemehlteig in

Blättern und ähnliche

Erzeugnisse:

10 - Knäckebrot 11%+b.T. b.T. b.T. b.T.

20 - Lebkuchen

(Pfefferkuchen) u.

dgl. 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

30 - Kekse und ähnliche

haltbare Backwaren,

mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln;

Waffeln 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

40 - Zwieback, geröstetes

Brot und ähnliche

geröstete

Erzeugnisse 11%+b.T. b.T. b.T. b.T.

90 - andere 12%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2001 Gemüse, Früchte und

andere genießbare

Pflanzenteile, mit

Essig oder Essigsäure

zubereitet oder

haltbar gemacht

90 - andere:

E - Zuckermais

(Zea mays var.

saccharata) 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2004 Anderes Gemüse, ohne

Essig oder Essigsäure

zubereitet oder

haltbar gemacht,

gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

B - andere:

ex 1 - Zuckermais

(Zea mays

var.

saccharata),

ausgenommen

Gemüsemi-

schungen 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2005 Anderes Gemüse, ohne

Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar

gemacht, nicht

gefroren:

20 - Kartoffeln:

ex 20 - in Form von

Mehl, Gries

oder Flocken 20%+b.T. b.T. b.T. b.T.

80 - Zuckermais (Zea mays

var. saccharata) 13%+b.T. 9%+b.T. 5%+b.T. b.T.

2008 Früchte und andere

genießbare

Pflanzenteile, in

anderer Weise

zubereitet oder

haltbar gemacht,

auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder

von Alkohol,

anderweitig weder

genannt noch

inbegriffen:

(90) - andere,

einschließlich

Mischungen,

ausgenommen die der

Unternummer 2008.19:

99 - sonstige:

B - andere genießbare

Pflanzenteile

ex B - Mais 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2101 Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee,

Tee oder Mate und

Zubereitungen auf der

Grundlage dieser Waren

oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder

Mate; geröstete

Zichorie und anderer

gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge, Essenzen und

Konzentrate davon:

10 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus

Kaffee, und

Zubereitungen auf der

Grundlage solcher

Auszüge, Essenzen

oder Konzentrate oder

auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf

der Grundlage von

Kaffee:

1 - mit einem

Milchfettgehalt

von

1,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem Milch-

eiweißgehalt

von

2,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker,

von

5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Stärkegehalt

von

5 Gewichts

prozent oder

mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

20 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Tee

oder Mate, und

Zubereitungen auf der

Grundlage solcher

Auszüge, Essenzen

oder Konzentrate oder

auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

A - Zubereitungen auf

der Grundlage von

Tee oder Mate:

1 - mit einem

Milchfettgehalt

von

1,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem Milch-

eiweißgehalt

von

2,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker,

von

5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Stärkegehalt

von

5 Gewichts

prozent oder

mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

30 - geröstete Zichorie

oder anderer

gerösteter

Kaffee-Ersatz, sowie

Auszüge, Essenzen und

Konzentrate davon:

B - andere 14%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2102 Hefen (aktiv oder

nicht); andere

einzellige

Mikroorganismen, tot

(ausgenommen Vaccine

der Nummer 3002);

zubereitete

Backtreibmittel in

Pulverform:

20 - Hefen, nicht aktiv;

andere einzellige

Mikroorganismen, tot:

A - Hefen, nicht

aktiv FREI FREI FREI FREI

2103 Zubereitungen für

Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte

Würzmittel; Senfmehl,

auch zubereitet, und

Senf:

10 - Sojasoße 33% 13% 13% 13%

min. 480 min. 220 min. 220 min. 220

20 - Tomatenketchup und

andere Tomatensoßen 33% 13% 13% 13%

min. 480 min. 220 min. 220 min. 220

90 - andere:

A - Zubereitungen

für Gewürzsoßen,

auf der

Grundlage von

Mehl, Grieß,

Stärke oder

Malzextrakt 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.

B - andere 33% 13% 13% 13%

min. 480 min. 220 min. 220 min. 220

2104 Suppen und Brühen

sowie Zubereitungen

dafür;

zusammengesetzte

homogenisierte

Nahrungsmittelzu-

bereitungen:

10 - Suppen und Brühen

sowie Zubereitungen

dafür 33% 6% 6% 6%

min. 480 min. 110 min. 110 min. 110

20 - Zusammengesetzte

homogenisierte

Nahrungsmittelzu-

bereitungen:

B - andere 33% 6% 6% 6%

min. 480 min. 110 min. 110 min. 110

2105 00 Speiseeis, auch mit

Kakaogehalt 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2106 Nahrungsmittelzube-

reitungen, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrate

und texturierte

Eiweißstoffe:

ex 10 - mit einem

Milchfett-

gehalt von

1,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem Milch-

eiweißgehalt

von

2,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker,

von

5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Stärkegehalt

von

5 Gewichts-

prozent oder

mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

90 - andere:

B - andere:

1 - mit einem

Milchfett-

gehalt von

1,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem Milch-

eiweißgehalt

von

2,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker,

von

5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Stärkegehalt

von

5 Gewichts-

prozent oder

mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2 - andere:

b - andere:

1 - Eiweiß-

Hydro-

lysate

und

Autoly-

sat-

Hefen 32% 14% 14% 14%

min. 300 min. 130 min. 130 min. 130

2202 Wasser, einschließlich

Mineralwasser und mit

Kohlensäure versetztes

Wasser, mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln,

Geruchs- oder

Geschmacksstoffen,

sowie andere

nichtalkoholische

Getränke, ausgenommen

Säfte von Früchten oder

Gemüsen der Nr. 2009:

10 - Wasser, einschließlich

Mineralwasser und mit

Kohlensäure versetztes

Wasser, mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln,

Geruchs- oder

Geschmacksstoffen:

A - mit Zusatz von

Zucker 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.

B - andere 25% FREI FREI FREI

90 - andere:

A - von Erzeugnissen

der Nr. 0401,

0402 oder 0404 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.

B - andere:

1 - mit Zusatz

von Zucker 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2 - sonstige 25% FREI FREI FREI

2203 00 Bier, aus Malz

hergestellt 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.

2905 Acyclische Alkohole und

ihre Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(40) - andere mehrwertige

Alkohole:

43 - - Mannit FREI FREI FREI FREI

44 - - D-Glucit (Sorbit) FREI FREI FREI FREI

2915 Gesättigte acyclische

Monocarbonsäuren und

deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide

und Peroxysäuren;

deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - Ameisensäure, deren

Salze und Ester:

13 - - Ester der

Ameisensäure:

ex 13 - Ester von

Mannit oder

D-Glucit

(Sorbit) FREI FREI FREI FREI

(30) - Ester der Essigsäure:

39 - - sonstige

B - andere:

ex B - Ester

von

Mannit

oder

D-Glucit

(Sorbit) FREI FREI FREI FREI

90 - andere:

ex 90 - Ester von

Mannit oder

D-Glucit

(Sorbit) FREI FREI FREI FREI

2916 Ungesättigte acyclische

Monocarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide,

Peroxide und

Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - ungesättigte

acyclische

Monocarbonsäuren,

deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und

deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Ester von

Mannit oder

D-Glucit

(Sorbit) FREI FREI FREI FREI

2917 Polycarbonsäuren,

deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide

und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - acyclische

Polycarbonsäuren,

deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und

deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Methylen-

bernstein-

säure,

deren Salze

und Ester FREI FREI FREI FREI

2918 Carbonsäuren mit

zusätzlichen

Sauerstoffunktionen

und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide

und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - Carbonsäuren mit

Alkoholfunktion, aber

ohne andere

Sauerstoffunktion,

deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und

deren Derivate:

11 - - Milchsäure, deren

Salze und Ester 13% FREI FREI FREI

14 - - Citronensäure 25% FREI FREI FREI

15 - - Salze und Ester

der Citronensäure FREI FREI FREI FREI

19 - - sonstige:

ex 19 - Glycersäure,

Glykolsäure,

Zuckersäure,

Isozucker-

säure,

Heptazucker-

säure,

deren Salze

und Ester FREI FREI FREI FREI

2932 Heterocyclische

Verbindungen, nur mit

einem oder mehreren

Sauerstoffheteroatomen:

(10) - Verbindungen mit

nicht kondensiertem

(auch hydriertem)

Furanring in der

Struktur:

19 - - sonstige:

ex 19 - wasserfreie

Mannit- und

D-Glucit-

(Sorbit-)-

Verbindungen,

ausgenommen

Maltol und

Isomaltol FREI FREI FREI FREI

90 - andere:

ex 90 - wasserfreie

Mannit- und

D-Glucit-

(Sorbit-)-

Verbindungen,

ausgenommen

Maltol und

Isomaltol FREI FREI FREI FREI

ex 90 - alpha-Methyl-

glucosid FREI FREI FREI FREI

2940 00 Zucker, chemisch rein,

ausgenommen Saccharose,

Lactose, Maltose,

Glucose und Fructose

(Lävulose); Zuckerether

und Zuckerester und

deren Salze, ausgenommen

Erzeugnisse der

Nummer 2937, 2938 oder

2939:

ex - Sorbose, deren

Salze und Ester FREI FREI FREI FREI

2941 Antibiotika:

10 - Penicilline und deren

Derivate mit

Penicillansäure-

struktur; deren

Salze 20% FREI FREI FREI

3001 Drüsen und andere

Organe für

organo-therapeutische

Zwecke, getrocknet,

auch in Pulverform;

Auszüge aus Drüsen oder

anderen Organen oder

ihren Sekreten, für

organo-therapeutische

Zwecke; Heparin und

dessen Salze; andere

menschliche oder

tierische Stoffe, für

therapeutische oder

prophylaktische Zwecke

zubereitet, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

ex 90 - Heparin und

dessen Salze 11% 8% 8% 8%

3501 Kasein, Kaseinate und

andere Kaseinderivate;

Kaseinleime 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.

3505 Dextrine und andere

modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder

veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage

von Stärken, Dextrinen

oder anderen

modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere

modifizierte Stärken:

A - Stärkeether und

-Ester:

2 - andere 10% 8% 8% 8%

3506 Zubereitete Leime und

andere zubereitete

Klebstoffe, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen; zur

Verwendung als Leime

oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse

in Aufmachungen für den

Kleinverkauf als Leime

oder Klebstoffe, die

1 kg oder weniger

enthalten:

10 - zur Verwendung als

Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse

in Aufmachungen für

den Kleinverkauf als

Leime oder Klebstoffe,

die 1 kg oder weniger

enthalten:

ex 10 - auf der

Grundlage von

Natriumsili-

katemulsionen

oder Kunstharz-

emulsionen 33% FREI FREI FREI

(90) - sonstige:

99 - - andere:

ex 99 - auf der

Grundlage

von Natrium-

silikatemul-

sionen oder

Kunstharz-

emulsionen 30% FREI FREI FREI

3507 Enzyme; zubereitete

Enzyme, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

A - zubereitete

Enzyme, die

Nährstoffe

enthalten:

1 - mit einem

Milchfett-

gehalt von

1,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem Milchei-

weißgehalt von

2,5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker,

von 5 Gewichts-

prozent oder

mehr oder mit

einem

Stärkegehalt

von 5 Gewichts-

prozent oder

mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.

3823 Zubereitete Bindemittel

für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische

Erzeugnisse oder

Zubereitungen der

chemischen Industrie

oder verwandter

Industrien

(einschließlich solcher,

die nur aus Mischungen

natürlicher Erzeugnisse

bestehen), anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen; Rückstände

der chemischen Industrie

oder verwandter

Industrien, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

10 - zubereitete

Bindemittel für

Gießereiformen oder

Gießereikerne:

C - andere 20% 8% 8% 8%

90 - andere:

ex B - Erzeugnisse

aus dem

Sorbitkracken 10% 8% 8% 8%

3911 Petroleumharze,

Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene,

Polysulfide, Polysulfone

und andere Waren im

Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel,

anderweitig weder

genannt noch

inbegriffen, in

Rohformen:

10 - Petroleumharze,

Cumaronharze, Inden-

oder

Cumaron-Inden-Harze

und Polyterpene:

ex 10 - Klebstoffe auf

der Grundlage

von Emulsionen

dieser

Unternummer FREI FREI FREI FREI

90 - andere:

ex 90 - Klebstoffe

auf der

Grundlage von

Emulsionen

dieser

Unternummer FREI FREI FREI FREI

3913 Natürliche Polymere (zB

Alginsäure) und

modifizierte natürliche

Polymere (zB gehärtete

Eiweißstoffe, chemische

Derivate des

Naturkautschuks),

anderweitig weder

genannt noch

inbegriffen, in

Rohformen:

90 - andere:

ex 90 - Dextran 6% 6% 6% 6%

ex 90 - sonstige,

ausgenommen

gehärtete

Eiweißstoffe

und chemische

Derivate des

Natur-

kautschuks 8% 8% 8% 8%

Anl. 3

01.10.1993

TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A

UNGARN

---------------------------------------------------------------------

Prozentsatz der

Waren- HS-Code Warenbezeichnung Reduzierung der

Nr. anzuwendenden

Abgaben *1)

1995 1996 1997

---------------------------------------------------------------------

15.19 Industrielle

Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren;

industrielle Fettalkohole.

- Industrielle

Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren:

1519.11 - - Stearinsäure 30 30 40

1519.12 - - Ölsäure 30 30 40

1519.13 - - Tallölfettsäuren 30 30 40

1519.19 - - sonstige 30 30 40

1519.20 - industrielle Fettalkohole 30 30 40

17.02 Andere Zucker,

einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose,

Glucose und Fructose

(Lävulose), fest;

Zuckersyrupe ohne Zusatz

von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen;

Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt;

Zucker und Melassen,

karamelisiert.

1702.50 - chemisch reine Fructose

(Lävulose) 15 - -

ex 1702.90 - andere, einschließlich

Invertzucker:

018 - - chemisch reine Maltose 15 - - -

17.04 Zuckerwaren (einschließlich

weiße Schokolade), nicht

kakaohaltig.

1704.10 - Kaugummi, auch mit

Zuckerüberzug 6 6 6

1704.90 - andere:

016 - - Süßholzauszüge mit einem

Gehalt von mehr als

10 Gewichtsprozent

Zucker, jedoch ohne

Zusatz anderer Stoffe 6 6 6

991 - - sonstige 6 6 6

18.06 Schokolade und andere

kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen. 6 6 5

19.01 Malzextrakt;

Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt, die kein

Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen

von Waren der Nummern 04.01

bis 04.04, die kein

Kakaopulver oder weniger als

10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten;

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen.

1901.10 - Zubereitungen für die

Ernährung für Kinder, in

Aufmachungen für den

Kleinverkauf 5 5 5

1901.20 - Mischungen und Teige, zur

Herstellung von Backwaren

der Nummer 19.05 5 5 5

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder

gefüllt (mit Fleisch oder

anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet,

wie zB Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne, Gnocchi,

Ravioli, Canneloni; Couscous,

auch zubereitet.

- ungekochte Teigwaren, weder

gefüllt noch in anderer

Weise zubereitet:

1902.11 - - Eier enthaltend 5 5 5

1902.19 - - sonstige 5 5 5

ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch

gekocht oder in anderer

Weise zubereitet:

017 - - mit Fleisch gefüllte

Teigwaren 5 5 5

026 - - mit Fisch gefüllte

Teigwaren 6 6 5

035 - - mit Krebstieren oder

wirbellosen Wassertieren

gefüllt 10 10 10

19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen (zB

Corn-flakes); Getreidekörner,

ausgenommen Mais, vorgekocht

oder in anderer Weise

zubereitet.

1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen:

014 - - ohne Zusatz von Geruchs-

oder Geschmacksstoffen 10 5 -

999 - - sonstige 6 7 5

1904.90 - andere:

012 - - Nahrungsmittelprodukte

mit Zusatz von Kakao 6 7 5

997 - - sonstige 10 5 -

19.05 Brot, Konditorwaren,

Feinbackwaren und andere

Backwaren, auch kakaohaltig;

Hostien, leere

Oblattenkapseln, wie sie für

Arzneiwaren verwendet werden,

Siegeloblatten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in

Blättern und ähnliche

Erzeugnisse.

1905.10 - Knäckebrot 10 10 10

1905.20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen)

u.dgl. 10 10 10

ex 1905.30 - Kekse und ähnliche

haltbare Backwaren, mit

Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln;

Waffeln

999 - - sonstige 10 10 10

ex 1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot

und ähnliche geröstete

Erzeugnisse:

016 - - geröstete Waffeln, leere

Oblatenkapseln, wie sie

für Arzneiwaren verwendet

werden, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig

in Blättern 10 10 10

025 - - geröstetes Brot und

ähnliche Erzeugnisse 10 10 10

991 - - sonstige 10 10 10

ex 1905.90 - andere:

020 - - sonstige Backwaren 10 10 10

996 - - sonstige 10 10 10

20.08 Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder haltbar

gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, oder von

Alkohol, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

- Schalenfrüchte, Erdnüsse

und andere Samen oder

Saaten, auch untereinander

gemischt:

2008.11 - - Erdnüsse 7 7 5

- andere, einschließlich

Mischungen, ausgenommen

die der

Unternummer 2008.19:

2008.91 - - Palmherzen 7 7 5

21.01 Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee, Tee

oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser

Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate;

geröstete Zichorie und

anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate

davon.

ex 2101.10 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee,

und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate

oder auf der Grundlage von

Kaffee:

014 - - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee 7 7 6

ex 2101.20 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Tee oder

Mate, und Zubereitungen

auf der Grundlage solcher

Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der

Grundlage von Tee oder Mate

015 - - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Tee 7 7 6

21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen,

zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel;

Senfmehl, auch zubereitet,

und Senf.

2103.10 - Sojasoße 5 5 5

2103.20 - Tomatenketchup und andere

Tomatensoßen 5 5 5

ex 2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet,

und Senf:

032 - - Senf, auch zubereitet 5 5 5

ex 2103.90 - andere:

010 - - Zubereitungen für

Gewürzsoßen 5 5 5

21.04 Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür;

zusammengesetzte

homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen.

2104.10 - Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür:

011 - - Suppen und Brühen 5 5 5

996 - - sonstige 7 6 6

21.05 2105.00 Speiseeis, auch mit

Kakaogehalt:

019 - - mit Kakaogehalt 5 5 5

994 - - anderes 10 5 -

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen.

ex 2106.90 - andere:

992 - - sonstige 10 5 -

22.01 Wasser, einschließlich

natürliches oder künstliches

Mineralwasser und mit

Kohlensäure versetztes

Wasser, ohne Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs-

oder Geschmacksstoffen; Eis

und Schnee. 5 5 5

22.02 Wasser, einschließlich

natürliches oder künstliches

Mineralwasser und mit

Kohlensäure versetztes

Wasser, ohne Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen, sowie

andere nichtalkoholische

Getränke, ausgenommen Säfte

von Früchten oder Gemüsen der

Nummer 20.09. 10 10 10

22.03 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt. 6 7 5

ANHANG ZU TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A

Auf Waren mit Ursprung in den EFTA-Staaten bei Einfuhr nach Ungarn

anzuwendende Tarifkontingente *2)

---------------------------------------------------------------------

Waren- HS-Code Warenbezeichnung Mengen

Nr. (x 1 000 kg)

---------------------------------------------------------------------

15.19 Industrielle A

Monocarbonfettsäuren; SF

Raffinationsfettsäuren; IS

industrielle Fettalkohole. N

S

CH/FL

1519.13 - Tallölfettsäuren A 305

17.02 Andere Zucker, einschließlich

chemisch reine Lactose,

Maltose, Glucose und Fructose

(Lävulose), fest;

Zuckersyrupe ohne Zusatz von

Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen; Kunsthonig,

auch mit natürlichem Honig

gemischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert.

1702.50 - chemisch reine Fructose A

(Lävulose) SF

IS

N

S

CH/FL

ex 1702.90 - andere, einschließlich A

Invertzucker: SF

018 - - Maltose/chemisch rein IS

N

S

CH/FL

17.04 Zuckerwaren (einschließlich A 300

weiße Schokolade), nicht SF 25

kakaohaltig. IS

N

S 20

CH/FL

18.06 Schokolade und andere A 1010

kakaohaltige SF 30

Nahrungsmittelzubereitungen. IS

N

S 20

CH/FL

19.01 Malzextrakt;

Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt, die kein

Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen

von Waren der Nummer 04.01

bis 04.04, die kein

Kakaopulver oder weniger

als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen.

1901.10 - Zubereitungen für die A 10

Ernährung für Kinder, in SF 10

Aufmachungen für den IS

Kleinverkauf N

S

CH/FL

1901.20 - Mischungen und Teige, zur A 250

Herstellung von Backwaren SF

der Nummer 19.05 IS

N

S

CH/FL

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder

gefüllt (mit Fleisch oder

anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet,

wie zB Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne, Gnocchi,

Ravioli und Cannelloni;

Couscous, auch zubereitet.

- ungekochte Teigwaren, weder

gefüllt noch in anderer

Weise zubereitet:

1902.11 - - Eier enthaltend A 5

SF

IS

N

S

CH/FL

ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch A 15

gekocht oder in anderer SF

Weise zubereitet: IS

N

S

CH/FL

19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen (zB

Corn-flakes); Getreidekörner,

ausgenommen Mais, vorgekocht

oder in anderer Weise

zubereitet.

ex 1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen:

014 - - ohne Zusatz von Geruchs- A 9

und Geschmacksstoffen SF

IS

N

S

CH/FL

999 - - sonstige A 6

SF

IS

N

S

CH/FL

ex 1904.90 - andere:

997 - - sonstige A 5

SF

IS

N

S

CH/FL

19.05 Brot, Konditorwaren, A 400

Feinbackwaren und andere SF 90

Backwaren, auch kakaohaltig; IS

Hostien, leere N

Oblatenkapseln, wie sie für S 80

Arzneiwaren verwendet werden, CH/FL

Siegeloblaten, getrockneter

Mehl- oder Stärketeig in

Blättern und ähnliche

Erzeugnisse.

20.08 Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder

haltbar gemacht, auch mit

Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln, oder

von Alkohol, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen.

- Schalenfrüchte, Erdnüsse

und andere Samen oder

Saaten, auch untereinander

gemischt:

2008.11 - - Erdnüsse A

SF

IS

N

S

CH/FL

- andere, einschließlich

Mischungen, ausgenommen die

der Unternummer 2008.19:

2008.91 - - Palmherzen A

SF

IS

N

S

CH/FL

21.01 Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee, Tee

oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser

Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate;

geröstete Zichorie und

anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate

davon.

ex 2101.10 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee, und

Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate

oder auf der Grundlage von

Kaffee:

014 - - Auszüge, Essenzen und A

Konzentrate aus Kaffee SF

IS

N

S

CH/FL

ex 2101.20 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Tee oder

Mate, und Zubereitungen auf

der Grundlage solcher

Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der

Grundlage von Tee oder Mate

015 - - Auszüge, Essenzen und A

Konzentrate aus Tee SF

IS

N

S

CH/FL

21.03 Zubereitungen für

Gewürzsoßen und zubereitete

Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel;

Senfmehl, auch zubereitet,

und Senf.

2103.10 - Sojasoße A

SF

IS

N

S

CH/FL

2103.20 - Tomatenketchup und andere A 77

Tomatensoßen SF

IS

N

S

CH/FL

ex 2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet,

und Senf:

032 - - Senf, auch zubereitet A

SF

IS

N

S

CH/FL

ex 2103.90 - andere:

010 - - Zubereitungen für A

Gewürzsoßen SF

IS

N

S

CH/FL

21.04 Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür;

zusammengesetzte

homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen.

ex 2104.10 - Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür:

011 - - Suppen und Brühen A 4

SF

IS

N

S 10

CH/FL

996 - - sonstige A 4

SF

IS

N

S

CH/FL

21.05 ex 2105.00 Speiseeis, auch mit

Kakaogehalt:

019 - mit Kakaogehalt A 1300

SF

IS

N

S

CH/FL

994 - anderes A 200

SF

IS

N

S

CH/FL

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen.

ex 2106.90 - andere:

992 - - sonstige A 302

SF

IS

N

S 50

CH/FL

22.01 Wasser, einschließlich A

natürliches oder künstliches SF

Mineralwasser und mit IS

Kohlensäure versetztes N

Wasser, ohne Zusatz von S

Zucker oder anderen CH/FL

Süßungsmitteln, Geruchs-

oder Geschmacksstoffen; Eis

und Schnee.

22.02 Wasser, einschließlich A 42.000 hl

natürliches oder künstliches SF

Mineralwasser und mit IS

Kohlensäure versetztes N

Wasser, ohne Zusatz von S

Zucker oder anderen CH/FL

Süßungsmitteln, Geruchs-

oder Geschmacksstoffen,

sowie andere

nichtalkoholische Getränke,

ausgenommen Säfte von

Früchten oder Gemüsen der

Nummer 20.09.

22.03 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt. A 280.000 hl

SF

IS

N

S

CH/FL

---------------------------------------------------------------------

*1) Die additiven Tarifreduzierungen werden innerhalb der mengenmäßigen Grenzen wie in dem Appendix zu dieser Tabelle angeführt angewendet.

*2) Warenmengen, die über die in diesem Appendix angeführten Tarifkontingente hinausgehen sowie Waren, für die kein Ursprungszeugnis beiliegt, unterliegen den von Ungarn für alle Drittländer, auf die keine Präferenz Anwendung findet, angewandten Abgaben.

Anl. 4

01.10.1993

TABELLE IX ZU PROTOKOLL A

UNGARN

Erzeugnisse, die in die Kapitel 25 bis 97 des HS fallen, bezüglich welcher Ungarn landwirtschaftliche Preisausgleichs- oder andere Ausgleichsmaßnahmen mit gleicher Wirkung einführen kann.

---------------------------------------------------------------------

Waren- HS-Code Warenbezeichnung

Nr.

---------------------------------------------------------------------

29.05 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate.

- andere mehrwertige Alkohole:

2905.43 - - Mannit

2905.44 - - D-Glucit (Sorbit)

29.15 Gesättige acyclische Monocarbonsäuren und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-

oder Nitrosoderivate

- Ameisensäuren, deren Salze und Ester:

ex 2915.13 - - Ester der Ameisensäure:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

- Ester der Essigsäure:

ex 2915.39 - - sonstige:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2915.40 - Mono-, Di- oder Trichloressigsäuren, deren

Salze und Ester:

- - Salze und Ester:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2915.50 - Propionsäure, deren Salze und Ester:

- - Salze und Ester der Propionsäure:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2915.60 - Buttersäuren, Valeriansäuren, deren Salze und

Ester

- - Salze und Ester der Buttersäuren und

Valeriansäuren:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2915.70 - Palmitinsäure, Stearinsäure, deren Salze und

Ester

- - Salze und Ester der Palmitinsäuren und

Stearinsäuren

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2915.90 - andere

- - sonstige:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

29.16 Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

cyclische Monocarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren und deren Derivate:

ex 2916.12 - - Ester der Acrylsäure:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2916.14 - - Ester der Methacrylsäure:

- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2916.15 - - Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, deren

Salze und Ester:

- - - Salze und Ester der Ölsäuren, Linolsäuren

oder Linolensäuren:

- - - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

ex 2916.19 - - sonstige

- - - andere:

- - - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit

29.17 Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide,

Peroxide und Peroxysäuren; deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- acyclische Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

Derivate:

ex 2917.19 - - sonstige:

- - - Methylenbernsteinsäuren und deren Salze

- - - Ester der Methylenbernsteinsäure

29.18 Carbonsäuren mit zusätzlichen

Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.

- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne

andere Sauerstoffunktionen, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

Derivate:

2918.11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester

2918.14 - - Citronensäure

2918.15 - - Salze und Ester der Citronensäure

2918.16 - - Gluconsäure, deren Salze und Ester

ex 2918.19 - - sonstige

- - - Glycersäure, Glykolsäure, Zuckersäure,

Isozuckersäure, Heptazuckersäure, deren

Salze und Ester

29.32 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

mehreren Sauerstoffheteroatomen.

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Furanring in der Struktur:

ex 2932.19 - - sonstige

- - - Anhydrate von Mannit oder Sorbit (zB

Sorbitan), ausgenommen Maltol und

Isomaltol

ex 2932.90 - andere:

- - alpha-Methylglucosid

29.40 Zucker, chemisch rein, ausgenommen Saccharose,

Lactose, Maltose, Glucose und Fructose

(Lävulose); Zuckerether und Zuckerester und

deren Salze, ausgenommen Erzeugnisse der

Nummer 29.37, 29.38 oder 29.39.

ex 2940.00 - ausgenommen Rhamnose, Raffinose und Mannose

29.41 Antibiotika.

2941.10 - Penicilline und deren Derivate mit

Penicillansäurestruktur; deren Salze

30.01 Drüsen und andere Organe für

organotherapeutische Zwecke, getrocknet, auch

in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder anderen

Organen oder ihren Sekreten, für

organotherapeutische Zwecke; Heparin und dessen

Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe,

für therapeutische oder prophylaktische Zwecke

zubereitet, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

ex 3001.90 - andere:

- - Heparin und dessen Salze

35.01 Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;

Kaseinleime.

3501.10 - Kasein

3501.90 - andere:

- - Kaseinate und andere Kaseinderivate

- - Kaseinleime

35.05 Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB

Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf

der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder

anderen modifizierten Stärken.

35.06 Zubereitete Leime und andere zubereitete

Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; zur Verwendung als Leime oder

Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen

für den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,

die 1 kg oder weniger enthalten.

3506.10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für den

Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe, die

1 kg oder weniger enthalten

- andere:

3506.91 - - Klebstoffe auf der Grundlage von Kautschuk

oder Kunststoffen (einschließlich

Kunstharzen)

3406.99 - - sonstige

35.07 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

ex 3507.90 - andere:

- - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe enthalten

38.09 Appretur- oder Endausrüstungsmaterial,

Farbstoffträger zur Beschleunigung des Färbens

oder des Fixierens der Farbstoffe und andere

Erzeugnisse und Zubereitungen (zB Appretur- und

Beizmittel), wie sie in der Textil-, Papier- und

Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien

verwendet werden, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

3809.10 - auf der Grundlage von Stärke und

Stärkederivaten

- andere:

ex 3809.91 - - wie sie in der Textilindustrie oder

ähnlichen Industrien verwendet werden:

- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend

ex 3809.92 - - wie sie in der Papierindustrie oder

ähnlichen Industrien verwendet werden:

- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend

ex 3809.93 - - wie sie in der Lederindustrie oder ähnlichen

Industrien verwendet werden:

- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend

38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie und

verwandter Industrien (einschließlich solcher,

die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse

bestehen), anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie

oder verwandter Industrien, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne

- auf der Grundlage von Kunstharzen

3823.60 - D-Sorbit (D-Glucose), ausgenommen solches der

Unternummer 2905.44

ex 3823.90 - andere

- - rohes Calciumcitrat

- - Krackerzeugnisse von Sorbit

39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere

Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem

Kapitel, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen.

ex 3911.10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder

Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene:

- - in nicht wässeriger Dispersion oder Lösung:

- - - Leime auf der Grundlage von Emulsionen

dieser Harze

- - andere:

- - - Leime auf der Grundlage von Emulsionen

dieser Harze

ex 3911.90 - andere:

- - Leime auf der Grundlage von Emulsionen

dieser Harze

39.13 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und

modifizierte natürliche Polymere (zB gehärtete

Eiweißstoffe, chemische Derivate des

Naturkautschuks), anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen.

3913.90 - andere