Vorwort
Art. 1
01.10.1993
Artikel 1
Die Bestimmungen des Abkommens gelten für die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse.
Art. 2
01.10.1993
Artikel 2
1. Zwecks Berücksichtigung der Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den Waren enthalten sind, wie sie in den in den Artikeln 3 und 4 angeführten Tabellen bezeichnet sind, schließt das Abkommen nicht aus:
(i) die Einhebung eines variablen Bestandteiles oder fixen
Betrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von internen Preisausgleichsmaßnahmen;
(ii) die Anwendung von Maßnahmen, die bei der Ausfuhr ergriffen
werden.
2. Die Preisausgleichsmaßnahmen übersteigen nicht die Differenz zwischen dem inländischen Preis und dem Weltmarktpreis der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den betroffenen Waren enthalten sind.
Art. 3
01.10.1993
Artikel 3
1. Für in den Tabellen II, III, IV, V und VI angeführte Erzeugnisse gewährt der jeweilige EFTA-Staat Ungarn die in diesen Tabellen angeführten Zugeständnisse.
2. Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII festgelegt. Die Zollabgaben sind in Liste 1 angeführt, die Abgaben fiskalischer Art dagegen in Liste 2 der Tabelle. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen entsprechend
Artikel 2 ersetzen, doch führt keine derartige Maßnahme zu einer weniger günstigen Behandlung für Ungarn, als sie Island der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt.
Art. 4
01.10.1993
Artikel 4
1. Ungarn verringert seine Abgaben für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Tabelle VIII und gemäß den Bestimmungen in ihrem Appendix.
2. Für die in Tabelle VIII und IX angeführten Erzeugnisse behält sich Ungarn vor, anstelle der gegenwärtigen Vereinbarungen über Importe und Exporte der in Tabelle VIII angeführten Erzeugnisse ein System von Ausgleichsbeträgen gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 und 2 aus Artikel 2 oder andere Ausgleichsmaßnahmen mit gleicher Wirkung einzuführen. Die Anwendung derartiger Maßnahmen beschränkt die vorgesehene Reduzierung der Abgaben für die in Tabelle IX angeführten Erzeugnisse nicht.
Art. 5
01.10.1993
Artikel 5
Unbeschadet der für die in Tabelle II bis VIII erwähnten Erzeugnisse gewährten Zugeständnisse werden die EFTA-Staaten und Ungarn in keiner Weise in der Verfolgung ihrer landwirtschaftlichen Politiken oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen gemäß dieser Politiken eingeschränkt.
Art. 6
01.10.1993
Artikel 6
Die EFTA-Staaten verständigen Ungarn und Ungarn verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.
Art. 7
01.10.1993
Artikel 7
Der Gemeinsame Ausschuß überprüft in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet und im GATT fassen die EFTA-Staaten und Ungarn Beschlüsse über mögliche Änderungen des Produktumfanges dieses Protokolls, Änderungen in der Behandlung sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssystem.
Anl. 1
01.10.1993
TABELLE I ZU PROTOKOLL A
---------------------------------------------------------------------
Waren-
nummer HS-Code Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
14.04 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen:
1404.20 - Baumwoll-Linters
15.16 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie
deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert,
umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert,
auch raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:
ex 1516.20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen:
- - hydriertes Rizinusöl (sogenanntes
Opalwachs)
15.18 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie
deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch
Hitze im Vakuum oder im inerten Gas
polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen solche der
Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen
Fetten oder Ölen oder von Fraktionen
verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
ex 1518.00 - Linoxyn
Anl. 2
01.10.1993
TABELLE II ZU PROTOKOLL A
ÖSTERREICH
---------------------------------------------------------------------
Zollsatz
HS-Nr. Warenbezeichnung in % ad val. oder in ÖS pro 100 kg
einschließlich Ausgangs- Inkraft- Nach Nach
österreichischer satz treten 1 Jahr 2 Jahren
Zolltarifnummern 1 2 3 4
---------------------------------------------------------------------
0403 Buttermilch,
Sauermilch und
Sauerrahm, Joghurt,
Kefir sowie andere
fermentierte oder
gesäuerte Milch und
Rahm, auch eingedickt
oder mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln oder
mit Geruchs- und
Geschmacksstoffen
oder mit Zusatz von
Früchten, Nüssen oder
Kakao:
10 - Joghurt:
B - andere
13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
90 - sonstige:
B - andere 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
0710 Gemüse (auch in
Wasserdampf oder
Wasser gekocht),
gefroren:
40 - Zuckermais (Zea
mays var.
saccharata) 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
0711 Gemüse,
vorübergehend haltbar
gemacht (zB durch
gasförmiges
Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln),
in diesem Zustand für
den unmittelbaren Genuß
nicht geeignet.
90 - andere Gemüse;
Gemüsemischungen:
ex E - Zuckermais
(Zea mays
var.
saccharata),
ausgenommen
Gemüse-
mischungen 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1519 Industrielle
Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren;
industrielle
Fettalkohole FREI FREI FREI FREI
17.02 Andere Zucker,
einschließlich
chemisch reine
Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose
(Lävulose), fest;
Zuckersyrupe ohne
Zusatz von Geruchs-,
Geschmacks- oder
Farbstoffen;
Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig
gemischt; Zucker und
Melassen,
karamelisiert:
50 - chemisch reine
Fructose 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.
90 - andere,
einschließlich
Invertzucker:
B - Malzzucker
(Maltose):
1 - chemisch
rein FREI FREI FREI FREI
1704 Zuckerwaren
(einschließlich weiße
Schokolade), nicht
kakaohaltig 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1806 Schokolade und
andere kakaohaltige
Nahrungsmittel-
zubereitungen 12%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1901 Malzextrakt;
Nahrungsmittel-
zubereitungen von
Mehl, Grieß, Stärke
oder Malzextrakt, die
kein Kakaopulver oder
weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder
genannt noch
inbegriffen;
Nahrungsmittel-
zubereitungen von
Waren der Nummern 0401
bis 0404, die kein
Kakaopulver oder
weniger als
10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder
genannt noch
inbegriffen:
10 - Zubereitungen für
die Ernährung für
Kinder, in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
A - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver
enthalten 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.
B - von Waren der
Nummern 0401 bis
0404 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
20 - Mischungen und Teige,
zur Herstellung von
Backwaren der
Nummer 1905:
A - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver
enthalten 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.
B - von Waren der
Nummern 0401 bis
0404 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
90 - andere:
A - Malzextrakt 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.
B - andere:
1 - von Mehl,
Grieß, Stärke
oder
Malzextrakt,
die kein
Kakaopulver
oder weniger
als
50 Gewichts-
prozent
Kakaopulver
enthalten 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2 - von Waren
der
Nummern 0401
bis 0404 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1902 Teigwaren, auch gekocht
oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen
Stoffen) oder in
anderer Weise
zubereitet, wie zB
Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne,
Gnocchi, Ravioli,
Cannelloni; Couscous,
auch zubereitet
(10) - ungekochte Teigwaren,
weder gefüllt noch in
anderer Weise
zubereitet:
11 - - Eier enthaltend 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.
19 - - sonstige 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.
20 - gefüllte Teigwaren,
auch gekocht oder in
anderer Weise
zubereitet:
ex 20 - gefüllte
Teigwaren,
auch gekocht
oder in
anderer Weise
zubereitet,
andere als
Erzeugnisse,
die mehr als
20 Gewichtsprozent Wurst,
Fleisch,
Innereien oder
anderen
Schlachtanfall,
Fisch,
Krebstiere oder
andere
wirbellose
Wassertiere
oder eine Kombination
davon
enthalten 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
30 - andere Teigwaren 13%+b.T. b.T. b.T. b.T. 40 - Couscous 5%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1903 00 Tapioka und
Tapioka-Ersatzstoffe
aus Stärke zubereitet,
in Form von Flocken,
Graupen, Perlen und
dergleichen 20%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1904 Nahrungsmittelzube-
reitungen, hergestellt
durch Aufblähen oder
Rösten von Getreide
oder
Getreideerzeugnissen
(zB Corn Flakes);
Getreidekörner,
ausgenommen Mais,
vorgekocht oder in
anderer Weise
zubereitet:
10 - Nahrungsmittelzube-
reitungen, hergestellt
durch Aufblähen oder
Rösten von Getreide
oder
Getreideerzeugnissen 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.
90 - andere 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
1905 Brot, Konditorwaren,
Feinbackwaren und
andere Backwaren, auch
kakaohaltig; Hostien,
leere Oblatenkapseln,
wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden,
Siegeloblaten,
getrockneter Mehl- oder
Stärkemehlteig in
Blättern und ähnliche
Erzeugnisse:
10 - Knäckebrot 11%+b.T. b.T. b.T. b.T.
20 - Lebkuchen
(Pfefferkuchen) u.
dgl. 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
30 - Kekse und ähnliche
haltbare Backwaren,
mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln;
Waffeln 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
40 - Zwieback, geröstetes
Brot und ähnliche
geröstete
Erzeugnisse 11%+b.T. b.T. b.T. b.T.
90 - andere 12%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2001 Gemüse, Früchte und
andere genießbare
Pflanzenteile, mit
Essig oder Essigsäure
zubereitet oder
haltbar gemacht
90 - andere:
E - Zuckermais
(Zea mays var.
saccharata) 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2004 Anderes Gemüse, ohne
Essig oder Essigsäure
zubereitet oder
haltbar gemacht,
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
B - andere:
ex 1 - Zuckermais
(Zea mays
var.
saccharata),
ausgenommen
Gemüsemi-
schungen 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2005 Anderes Gemüse, ohne
Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht, nicht
gefroren:
20 - Kartoffeln:
ex 20 - in Form von
Mehl, Gries
oder Flocken 20%+b.T. b.T. b.T. b.T.
80 - Zuckermais (Zea mays
var. saccharata) 13%+b.T. 9%+b.T. 5%+b.T. b.T.
2008 Früchte und andere
genießbare
Pflanzenteile, in
anderer Weise
zubereitet oder
haltbar gemacht,
auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln oder
von Alkohol,
anderweitig weder
genannt noch
inbegriffen:
(90) - andere,
einschließlich
Mischungen,
ausgenommen die der
Unternummer 2008.19:
99 - sonstige:
B - andere genießbare
Pflanzenteile
ex B - Mais 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2101 Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee,
Tee oder Mate und
Zubereitungen auf der
Grundlage dieser Waren
oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder
Mate; geröstete
Zichorie und anderer
gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon:
10 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus
Kaffee, und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen
oder Konzentrate oder
auf der Grundlage von
Kaffee:
A - Zubereitungen auf
der Grundlage von
Kaffee:
1 - mit einem
Milchfettgehalt
von
1,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem Milch-
eiweißgehalt
von
2,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker,
von
5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Stärkegehalt
von
5 Gewichts
prozent oder
mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
20 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee
oder Mate, und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen
oder Konzentrate oder
auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
A - Zubereitungen auf
der Grundlage von
Tee oder Mate:
1 - mit einem
Milchfettgehalt
von
1,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem Milch-
eiweißgehalt
von
2,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker,
von
5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Stärkegehalt
von
5 Gewichts
prozent oder
mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
30 - geröstete Zichorie
oder anderer
gerösteter
Kaffee-Ersatz, sowie
Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon:
B - andere 14%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2102 Hefen (aktiv oder
nicht); andere
einzellige
Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine
der Nummer 3002);
zubereitete
Backtreibmittel in
Pulverform:
20 - Hefen, nicht aktiv;
andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
A - Hefen, nicht
aktiv FREI FREI FREI FREI
2103 Zubereitungen für
Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl,
auch zubereitet, und
Senf:
10 - Sojasoße 33% 13% 13% 13%
min. 480 min. 220 min. 220 min. 220
20 - Tomatenketchup und
andere Tomatensoßen 33% 13% 13% 13%
min. 480 min. 220 min. 220 min. 220
90 - andere:
A - Zubereitungen
für Gewürzsoßen,
auf der
Grundlage von
Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.
B - andere 33% 13% 13% 13%
min. 480 min. 220 min. 220 min. 220
2104 Suppen und Brühen
sowie Zubereitungen
dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzu-
bereitungen:
10 - Suppen und Brühen
sowie Zubereitungen
dafür 33% 6% 6% 6%
min. 480 min. 110 min. 110 min. 110
20 - Zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzu-
bereitungen:
B - andere 33% 6% 6% 6%
min. 480 min. 110 min. 110 min. 110
2105 00 Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2106 Nahrungsmittelzube-
reitungen, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
10 - Eiweißkonzentrate
und texturierte
Eiweißstoffe:
ex 10 - mit einem
Milchfett-
gehalt von
1,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem Milch-
eiweißgehalt
von
2,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker,
von
5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Stärkegehalt
von
5 Gewichts-
prozent oder
mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
90 - andere:
B - andere:
1 - mit einem
Milchfett-
gehalt von
1,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem Milch-
eiweißgehalt
von
2,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker,
von
5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Stärkegehalt
von
5 Gewichts-
prozent oder
mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2 - andere:
b - andere:
1 - Eiweiß-
Hydro-
lysate
und
Autoly-
sat-
Hefen 32% 14% 14% 14%
min. 300 min. 130 min. 130 min. 130
2202 Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln,
Geruchs- oder
Geschmacksstoffen,
sowie andere
nichtalkoholische
Getränke, ausgenommen
Säfte von Früchten oder
Gemüsen der Nr. 2009:
10 - Wasser, einschließlich
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln,
Geruchs- oder
Geschmacksstoffen:
A - mit Zusatz von
Zucker 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.
B - andere 25% FREI FREI FREI
90 - andere:
A - von Erzeugnissen
der Nr. 0401,
0402 oder 0404 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.
B - andere:
1 - mit Zusatz
von Zucker 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2 - sonstige 25% FREI FREI FREI
2203 00 Bier, aus Malz
hergestellt 8%+b.T. b.T. b.T. b.T.
2905 Acyclische Alkohole und
ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(40) - andere mehrwertige
Alkohole:
43 - - Mannit FREI FREI FREI FREI
44 - - D-Glucit (Sorbit) FREI FREI FREI FREI
2915 Gesättigte acyclische
Monocarbonsäuren und
deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide
und Peroxysäuren;
deren Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - Ameisensäure, deren
Salze und Ester:
13 - - Ester der
Ameisensäure:
ex 13 - Ester von
Mannit oder
D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI FREI
(30) - Ester der Essigsäure:
39 - - sonstige
B - andere:
ex B - Ester
von
Mannit
oder
D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI FREI
90 - andere:
ex 90 - Ester von
Mannit oder
D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI FREI
2916 Ungesättigte acyclische
Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide,
Peroxide und
Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - ungesättigte
acyclische
Monocarbonsäuren,
deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und
deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Ester von
Mannit oder
D-Glucit
(Sorbit) FREI FREI FREI FREI
2917 Polycarbonsäuren,
deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide
und Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - acyclische
Polycarbonsäuren,
deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und
deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Methylen-
bernstein-
säure,
deren Salze
und Ester FREI FREI FREI FREI
2918 Carbonsäuren mit
zusätzlichen
Sauerstoffunktionen
und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide
und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - Carbonsäuren mit
Alkoholfunktion, aber
ohne andere
Sauerstoffunktion,
deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und
deren Derivate:
11 - - Milchsäure, deren
Salze und Ester 13% FREI FREI FREI
14 - - Citronensäure 25% FREI FREI FREI
15 - - Salze und Ester
der Citronensäure FREI FREI FREI FREI
19 - - sonstige:
ex 19 - Glycersäure,
Glykolsäure,
Zuckersäure,
Isozucker-
säure,
Heptazucker-
säure,
deren Salze
und Ester FREI FREI FREI FREI
2932 Heterocyclische
Verbindungen, nur mit
einem oder mehreren
Sauerstoffheteroatomen:
(10) - Verbindungen mit
nicht kondensiertem
(auch hydriertem)
Furanring in der
Struktur:
19 - - sonstige:
ex 19 - wasserfreie
Mannit- und
D-Glucit-
(Sorbit-)-
Verbindungen,
ausgenommen
Maltol und
Isomaltol FREI FREI FREI FREI
90 - andere:
ex 90 - wasserfreie
Mannit- und
D-Glucit-
(Sorbit-)-
Verbindungen,
ausgenommen
Maltol und
Isomaltol FREI FREI FREI FREI
ex 90 - alpha-Methyl-
glucosid FREI FREI FREI FREI
2940 00 Zucker, chemisch rein,
ausgenommen Saccharose,
Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose
(Lävulose); Zuckerether
und Zuckerester und
deren Salze, ausgenommen
Erzeugnisse der
Nummer 2937, 2938 oder
2939:
ex - Sorbose, deren
Salze und Ester FREI FREI FREI FREI
2941 Antibiotika:
10 - Penicilline und deren
Derivate mit
Penicillansäure-
struktur; deren
Salze 20% FREI FREI FREI
3001 Drüsen und andere
Organe für
organo-therapeutische
Zwecke, getrocknet,
auch in Pulverform;
Auszüge aus Drüsen oder
anderen Organen oder
ihren Sekreten, für
organo-therapeutische
Zwecke; Heparin und
dessen Salze; andere
menschliche oder
tierische Stoffe, für
therapeutische oder
prophylaktische Zwecke
zubereitet, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
ex 90 - Heparin und
dessen Salze 11% 8% 8% 8%
3501 Kasein, Kaseinate und
andere Kaseinderivate;
Kaseinleime 10%+b.T. b.T. b.T. b.T.
3505 Dextrine und andere
modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder
veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage
von Stärken, Dextrinen
oder anderen
modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere
modifizierte Stärken:
A - Stärkeether und
-Ester:
2 - andere 10% 8% 8% 8%
3506 Zubereitete Leime und
andere zubereitete
Klebstoffe, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen; zur
Verwendung als Leime
oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse
in Aufmachungen für den
Kleinverkauf als Leime
oder Klebstoffe, die
1 kg oder weniger
enthalten:
10 - zur Verwendung als
Leime oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse
in Aufmachungen für
den Kleinverkauf als
Leime oder Klebstoffe,
die 1 kg oder weniger
enthalten:
ex 10 - auf der
Grundlage von
Natriumsili-
katemulsionen
oder Kunstharz-
emulsionen 33% FREI FREI FREI
(90) - sonstige:
99 - - andere:
ex 99 - auf der
Grundlage
von Natrium-
silikatemul-
sionen oder
Kunstharz-
emulsionen 30% FREI FREI FREI
3507 Enzyme; zubereitete
Enzyme, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
A - zubereitete
Enzyme, die
Nährstoffe
enthalten:
1 - mit einem
Milchfett-
gehalt von
1,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem Milchei-
weißgehalt von
2,5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker,
von 5 Gewichts-
prozent oder
mehr oder mit
einem
Stärkegehalt
von 5 Gewichts-
prozent oder
mehr 13%+b.T. b.T. b.T. b.T.
3823 Zubereitete Bindemittel
für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische
Erzeugnisse oder
Zubereitungen der
chemischen Industrie
oder verwandter
Industrien
(einschließlich solcher,
die nur aus Mischungen
natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände
der chemischen Industrie
oder verwandter
Industrien, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
10 - zubereitete
Bindemittel für
Gießereiformen oder
Gießereikerne:
C - andere 20% 8% 8% 8%
90 - andere:
ex B - Erzeugnisse
aus dem
Sorbitkracken 10% 8% 8% 8%
3911 Petroleumharze,
Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene,
Polysulfide, Polysulfone
und andere Waren im
Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel,
anderweitig weder
genannt noch
inbegriffen, in
Rohformen:
10 - Petroleumharze,
Cumaronharze, Inden-
oder
Cumaron-Inden-Harze
und Polyterpene:
ex 10 - Klebstoffe auf
der Grundlage
von Emulsionen
dieser
Unternummer FREI FREI FREI FREI
90 - andere:
ex 90 - Klebstoffe
auf der
Grundlage von
Emulsionen
dieser
Unternummer FREI FREI FREI FREI
3913 Natürliche Polymere (zB
Alginsäure) und
modifizierte natürliche
Polymere (zB gehärtete
Eiweißstoffe, chemische
Derivate des
Naturkautschuks),
anderweitig weder
genannt noch
inbegriffen, in
Rohformen:
90 - andere:
ex 90 - Dextran 6% 6% 6% 6%
ex 90 - sonstige,
ausgenommen
gehärtete
Eiweißstoffe
und chemische
Derivate des
Natur-
kautschuks 8% 8% 8% 8%
Anl. 3
01.10.1993
TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
UNGARN
---------------------------------------------------------------------
Prozentsatz der
Waren- HS-Code Warenbezeichnung Reduzierung der
Nr. anzuwendenden
Abgaben *1)
1995 1996 1997
---------------------------------------------------------------------
15.19 Industrielle
Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren;
industrielle Fettalkohole.
- Industrielle
Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren:
1519.11 - - Stearinsäure 30 30 40
1519.12 - - Ölsäure 30 30 40
1519.13 - - Tallölfettsäuren 30 30 40
1519.19 - - sonstige 30 30 40
1519.20 - industrielle Fettalkohole 30 30 40
17.02 Andere Zucker,
einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose
(Lävulose), fest;
Zuckersyrupe ohne Zusatz
von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen;
Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt;
Zucker und Melassen,
karamelisiert.
1702.50 - chemisch reine Fructose
(Lävulose) 15 - -
ex 1702.90 - andere, einschließlich
Invertzucker:
018 - - chemisch reine Maltose 15 - - -
17.04 Zuckerwaren (einschließlich
weiße Schokolade), nicht
kakaohaltig.
1704.10 - Kaugummi, auch mit
Zuckerüberzug 6 6 6
1704.90 - andere:
016 - - Süßholzauszüge mit einem
Gehalt von mehr als
10 Gewichtsprozent
Zucker, jedoch ohne
Zusatz anderer Stoffe 6 6 6
991 - - sonstige 6 6 6
18.06 Schokolade und andere
kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen. 6 6 5
19.01 Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Waren der Nummern 04.01
bis 04.04, die kein
Kakaopulver oder weniger als
10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten;
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
1901.10 - Zubereitungen für die
Ernährung für Kinder, in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf 5 5 5
1901.20 - Mischungen und Teige, zur
Herstellung von Backwaren
der Nummer 19.05 5 5 5
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder
gefüllt (mit Fleisch oder
anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet,
wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli, Canneloni; Couscous,
auch zubereitet.
- ungekochte Teigwaren, weder
gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet:
1902.11 - - Eier enthaltend 5 5 5
1902.19 - - sonstige 5 5 5
ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch
gekocht oder in anderer
Weise zubereitet:
017 - - mit Fleisch gefüllte
Teigwaren 5 5 5
026 - - mit Fisch gefüllte
Teigwaren 6 6 5
035 - - mit Krebstieren oder
wirbellosen Wassertieren
gefüllt 10 10 10
19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB
Corn-flakes); Getreidekörner,
ausgenommen Mais, vorgekocht
oder in anderer Weise
zubereitet.
1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen:
014 - - ohne Zusatz von Geruchs-
oder Geschmacksstoffen 10 5 -
999 - - sonstige 6 7 5
1904.90 - andere:
012 - - Nahrungsmittelprodukte
mit Zusatz von Kakao 6 7 5
997 - - sonstige 10 5 -
19.05 Brot, Konditorwaren,
Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohaltig;
Hostien, leere
Oblattenkapseln, wie sie für
Arzneiwaren verwendet werden,
Siegeloblatten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in
Blättern und ähnliche
Erzeugnisse.
1905.10 - Knäckebrot 10 10 10
1905.20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen)
u.dgl. 10 10 10
ex 1905.30 - Kekse und ähnliche
haltbare Backwaren, mit
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln;
Waffeln
999 - - sonstige 10 10 10
ex 1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot
und ähnliche geröstete
Erzeugnisse:
016 - - geröstete Waffeln, leere
Oblatenkapseln, wie sie
für Arzneiwaren verwendet
werden, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig
in Blättern 10 10 10
025 - - geröstetes Brot und
ähnliche Erzeugnisse 10 10 10
991 - - sonstige 10 10 10
ex 1905.90 - andere:
020 - - sonstige Backwaren 10 10 10
996 - - sonstige 10 10 10
20.08 Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer
Weise zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, oder von
Alkohol, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
- Schalenfrüchte, Erdnüsse
und andere Samen oder
Saaten, auch untereinander
gemischt:
2008.11 - - Erdnüsse 7 7 5
- andere, einschließlich
Mischungen, ausgenommen
die der
Unternummer 2008.19:
2008.91 - - Palmherzen 7 7 5
21.01 Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee, Tee
oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser
Waren oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate
davon.
ex 2101.10 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee,
und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate
oder auf der Grundlage von
Kaffee:
014 - - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee 7 7 6
ex 2101.20 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee oder
Mate, und Zubereitungen
auf der Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der
Grundlage von Tee oder Mate
015 - - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee 7 7 6
21.03 Zubereitungen für Gewürzsoßen,
zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf.
2103.10 - Sojasoße 5 5 5
2103.20 - Tomatenketchup und andere
Tomatensoßen 5 5 5
ex 2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf:
032 - - Senf, auch zubereitet 5 5 5
ex 2103.90 - andere:
010 - - Zubereitungen für
Gewürzsoßen 5 5 5
21.04 Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen.
2104.10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür:
011 - - Suppen und Brühen 5 5 5
996 - - sonstige 7 6 6
21.05 2105.00 Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt:
019 - - mit Kakaogehalt 5 5 5
994 - - anderes 10 5 -
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
ex 2106.90 - andere:
992 - - sonstige 10 5 -
22.01 Wasser, einschließlich
natürliches oder künstliches
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, ohne Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs-
oder Geschmacksstoffen; Eis
und Schnee. 5 5 5
22.02 Wasser, einschließlich
natürliches oder künstliches
Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes
Wasser, ohne Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen, sowie
andere nichtalkoholische
Getränke, ausgenommen Säfte
von Früchten oder Gemüsen der
Nummer 20.09. 10 10 10
22.03 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt. 6 7 5
ANHANG ZU TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
Auf Waren mit Ursprung in den EFTA-Staaten bei Einfuhr nach Ungarn
anzuwendende Tarifkontingente *2)
---------------------------------------------------------------------
Waren- HS-Code Warenbezeichnung Mengen
Nr. (x 1 000 kg)
---------------------------------------------------------------------
15.19 Industrielle A
Monocarbonfettsäuren; SF
Raffinationsfettsäuren; IS
industrielle Fettalkohole. N
S
CH/FL
1519.13 - Tallölfettsäuren A 305
17.02 Andere Zucker, einschließlich
chemisch reine Lactose,
Maltose, Glucose und Fructose
(Lävulose), fest;
Zuckersyrupe ohne Zusatz von
Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen; Kunsthonig,
auch mit natürlichem Honig
gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert.
1702.50 - chemisch reine Fructose A
(Lävulose) SF
IS
N
S
CH/FL
ex 1702.90 - andere, einschließlich A
Invertzucker: SF
018 - - Maltose/chemisch rein IS
N
S
CH/FL
17.04 Zuckerwaren (einschließlich A 300
weiße Schokolade), nicht SF 25
kakaohaltig. IS
N
S 20
CH/FL
18.06 Schokolade und andere A 1010
kakaohaltige SF 30
Nahrungsmittelzubereitungen. IS
N
S 20
CH/FL
19.01 Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Waren der Nummer 04.01
bis 04.04, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
1901.10 - Zubereitungen für die A 10
Ernährung für Kinder, in SF 10
Aufmachungen für den IS
Kleinverkauf N
S
CH/FL
1901.20 - Mischungen und Teige, zur A 250
Herstellung von Backwaren SF
der Nummer 19.05 IS
N
S
CH/FL
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder
gefüllt (mit Fleisch oder
anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet,
wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli und Cannelloni;
Couscous, auch zubereitet.
- ungekochte Teigwaren, weder
gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet:
1902.11 - - Eier enthaltend A 5
SF
IS
N
S
CH/FL
ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch A 15
gekocht oder in anderer SF
Weise zubereitet: IS
N
S
CH/FL
19.04 Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB
Corn-flakes); Getreidekörner,
ausgenommen Mais, vorgekocht
oder in anderer Weise
zubereitet.
ex 1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen:
014 - - ohne Zusatz von Geruchs- A 9
und Geschmacksstoffen SF
IS
N
S
CH/FL
999 - - sonstige A 6
SF
IS
N
S
CH/FL
ex 1904.90 - andere:
997 - - sonstige A 5
SF
IS
N
S
CH/FL
19.05 Brot, Konditorwaren, A 400
Feinbackwaren und andere SF 90
Backwaren, auch kakaohaltig; IS
Hostien, leere N
Oblatenkapseln, wie sie für S 80
Arzneiwaren verwendet werden, CH/FL
Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärketeig in
Blättern und ähnliche
Erzeugnisse.
20.08 Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer
Weise zubereitet oder
haltbar gemacht, auch mit
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln, oder
von Alkohol, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen.
- Schalenfrüchte, Erdnüsse
und andere Samen oder
Saaten, auch untereinander
gemischt:
2008.11 - - Erdnüsse A
SF
IS
N
S
CH/FL
- andere, einschließlich
Mischungen, ausgenommen die
der Unternummer 2008.19:
2008.91 - - Palmherzen A
SF
IS
N
S
CH/FL
21.01 Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee, Tee
oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser
Waren oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate
davon.
ex 2101.10 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee, und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate
oder auf der Grundlage von
Kaffee:
014 - - Auszüge, Essenzen und A
Konzentrate aus Kaffee SF
IS
N
S
CH/FL
ex 2101.20 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee oder
Mate, und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der
Grundlage von Tee oder Mate
015 - - Auszüge, Essenzen und A
Konzentrate aus Tee SF
IS
N
S
CH/FL
21.03 Zubereitungen für
Gewürzsoßen und zubereitete
Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf.
2103.10 - Sojasoße A
SF
IS
N
S
CH/FL
2103.20 - Tomatenketchup und andere A 77
Tomatensoßen SF
IS
N
S
CH/FL
ex 2103.30 - Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf:
032 - - Senf, auch zubereitet A
SF
IS
N
S
CH/FL
ex 2103.90 - andere:
010 - - Zubereitungen für A
Gewürzsoßen SF
IS
N
S
CH/FL
21.04 Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen.
ex 2104.10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür:
011 - - Suppen und Brühen A 4
SF
IS
N
S 10
CH/FL
996 - - sonstige A 4
SF
IS
N
S
CH/FL
21.05 ex 2105.00 Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt:
019 - mit Kakaogehalt A 1300
SF
IS
N
S
CH/FL
994 - anderes A 200
SF
IS
N
S
CH/FL
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
ex 2106.90 - andere:
992 - - sonstige A 302
SF
IS
N
S 50
CH/FL
22.01 Wasser, einschließlich A
natürliches oder künstliches SF
Mineralwasser und mit IS
Kohlensäure versetztes N
Wasser, ohne Zusatz von S
Zucker oder anderen CH/FL
Süßungsmitteln, Geruchs-
oder Geschmacksstoffen; Eis
und Schnee.
22.02 Wasser, einschließlich A 42.000 hl
natürliches oder künstliches SF
Mineralwasser und mit IS
Kohlensäure versetztes N
Wasser, ohne Zusatz von S
Zucker oder anderen CH/FL
Süßungsmitteln, Geruchs-
oder Geschmacksstoffen,
sowie andere
nichtalkoholische Getränke,
ausgenommen Säfte von
Früchten oder Gemüsen der
Nummer 20.09.
22.03 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt. A 280.000 hl
SF
IS
N
S
CH/FL
---------------------------------------------------------------------
*1) Die additiven Tarifreduzierungen werden innerhalb der mengenmäßigen Grenzen wie in dem Appendix zu dieser Tabelle angeführt angewendet.
*2) Warenmengen, die über die in diesem Appendix angeführten Tarifkontingente hinausgehen sowie Waren, für die kein Ursprungszeugnis beiliegt, unterliegen den von Ungarn für alle Drittländer, auf die keine Präferenz Anwendung findet, angewandten Abgaben.
Anl. 4
01.10.1993
TABELLE IX ZU PROTOKOLL A
UNGARN
Erzeugnisse, die in die Kapitel 25 bis 97 des HS fallen, bezüglich welcher Ungarn landwirtschaftliche Preisausgleichs- oder andere Ausgleichsmaßnahmen mit gleicher Wirkung einführen kann.
---------------------------------------------------------------------
Waren- HS-Code Warenbezeichnung
Nr.
---------------------------------------------------------------------
29.05 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate.
- andere mehrwertige Alkohole:
2905.43 - - Mannit
2905.44 - - D-Glucit (Sorbit)
29.15 Gesättige acyclische Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-
oder Nitrosoderivate
- Ameisensäuren, deren Salze und Ester:
ex 2915.13 - - Ester der Ameisensäure:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
- Ester der Essigsäure:
ex 2915.39 - - sonstige:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2915.40 - Mono-, Di- oder Trichloressigsäuren, deren
Salze und Ester:
- - Salze und Ester:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2915.50 - Propionsäure, deren Salze und Ester:
- - Salze und Ester der Propionsäure:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2915.60 - Buttersäuren, Valeriansäuren, deren Salze und
Ester
- - Salze und Ester der Buttersäuren und
Valeriansäuren:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2915.70 - Palmitinsäure, Stearinsäure, deren Salze und
Ester
- - Salze und Ester der Palmitinsäuren und
Stearinsäuren
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2915.90 - andere
- - sonstige:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
29.16 Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,
cyclische Monocarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.
- ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren und deren Derivate:
ex 2916.12 - - Ester der Acrylsäure:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2916.14 - - Ester der Methacrylsäure:
- - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2916.15 - - Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, deren
Salze und Ester:
- - - Salze und Ester der Ölsäuren, Linolsäuren
oder Linolensäuren:
- - - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
ex 2916.19 - - sonstige
- - - andere:
- - - - Ester von Mannit und Ester von Sorbit
29.17 Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide,
Peroxide und Peroxysäuren; deren Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.
- acyclische Polycarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren
Derivate:
ex 2917.19 - - sonstige:
- - - Methylenbernsteinsäuren und deren Salze
- - - Ester der Methylenbernsteinsäure
29.18 Carbonsäuren mit zusätzlichen
Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate.
- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne
andere Sauerstoffunktionen, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren
Derivate:
2918.11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester
2918.14 - - Citronensäure
2918.15 - - Salze und Ester der Citronensäure
2918.16 - - Gluconsäure, deren Salze und Ester
ex 2918.19 - - sonstige
- - - Glycersäure, Glykolsäure, Zuckersäure,
Isozuckersäure, Heptazuckersäure, deren
Salze und Ester
29.32 Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder
mehreren Sauerstoffheteroatomen.
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Furanring in der Struktur:
ex 2932.19 - - sonstige
- - - Anhydrate von Mannit oder Sorbit (zB
Sorbitan), ausgenommen Maltol und
Isomaltol
ex 2932.90 - andere:
- - alpha-Methylglucosid
29.40 Zucker, chemisch rein, ausgenommen Saccharose,
Lactose, Maltose, Glucose und Fructose
(Lävulose); Zuckerether und Zuckerester und
deren Salze, ausgenommen Erzeugnisse der
Nummer 29.37, 29.38 oder 29.39.
ex 2940.00 - ausgenommen Rhamnose, Raffinose und Mannose
29.41 Antibiotika.
2941.10 - Penicilline und deren Derivate mit
Penicillansäurestruktur; deren Salze
30.01 Drüsen und andere Organe für
organotherapeutische Zwecke, getrocknet, auch
in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder anderen
Organen oder ihren Sekreten, für
organotherapeutische Zwecke; Heparin und dessen
Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe,
für therapeutische oder prophylaktische Zwecke
zubereitet, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
ex 3001.90 - andere:
- - Heparin und dessen Salze
35.01 Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;
Kaseinleime.
3501.10 - Kasein
3501.90 - andere:
- - Kaseinate und andere Kaseinderivate
- - Kaseinleime
35.05 Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB
Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf
der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder
anderen modifizierten Stärken.
35.06 Zubereitete Leime und andere zubereitete
Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; zur Verwendung als Leime oder
Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen
für den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,
die 1 kg oder weniger enthalten.
3506.10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für den
Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe, die
1 kg oder weniger enthalten
- andere:
3506.91 - - Klebstoffe auf der Grundlage von Kautschuk
oder Kunststoffen (einschließlich
Kunstharzen)
3406.99 - - sonstige
35.07 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
ex 3507.90 - andere:
- - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe enthalten
38.09 Appretur- oder Endausrüstungsmaterial,
Farbstoffträger zur Beschleunigung des Färbens
oder des Fixierens der Farbstoffe und andere
Erzeugnisse und Zubereitungen (zB Appretur- und
Beizmittel), wie sie in der Textil-, Papier- und
Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien
verwendet werden, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
3809.10 - auf der Grundlage von Stärke und
Stärkederivaten
- andere:
ex 3809.91 - - wie sie in der Textilindustrie oder
ähnlichen Industrien verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend
ex 3809.92 - - wie sie in der Papierindustrie oder
ähnlichen Industrien verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend
ex 3809.93 - - wie sie in der Lederindustrie oder ähnlichen
Industrien verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend
38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie und
verwandter Industrien (einschließlich solcher,
die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie
oder verwandter Industrien, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne
- auf der Grundlage von Kunstharzen
3823.60 - D-Sorbit (D-Glucose), ausgenommen solches der
Unternummer 2905.44
ex 3823.90 - andere
- - rohes Calciumcitrat
- - Krackerzeugnisse von Sorbit
39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere
Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem
Kapitel, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen.
ex 3911.10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder
Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene:
- - in nicht wässeriger Dispersion oder Lösung:
- - - Leime auf der Grundlage von Emulsionen
dieser Harze
- - andere:
- - - Leime auf der Grundlage von Emulsionen
dieser Harze
ex 3911.90 - andere:
- - Leime auf der Grundlage von Emulsionen
dieser Harze
39.13 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und
modifizierte natürliche Polymere (zB gehärtete
Eiweißstoffe, chemische Derivate des
Naturkautschuks), anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen.
3913.90 - andere