01.10.1993
Artikel 7
Der Gemeinsame Ausschuß überprüft in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet und im GATT fassen die EFTA-Staaten und Ungarn Beschlüsse über mögliche Änderungen des Produktumfanges dieses Protokolls, Änderungen in der Behandlung sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssystem.
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