G8/74—VfGH Rechtssatz
11. Oktober 1974
Verfassungsbestimmungen ist ein Recht auf Leben, das gegenüber Eingriffen von nichtstaatlicher Seite einen Schutz gewährt, nicht zu finden. Selbst wenn aus {Bundes-Verfassungsgesetz Art 85, Art. 85 B-VG} (wonach die Todesstrafe abgeschafft ist) ein subjektives Recht abgeleitet werden könnte, wäre daraus für den vorliegenden Fall schon aus dem Grunde nichts zu gewinnen, weil…