Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortung frei.
§ 22 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 22
…im § 21 angeführten Gegenstände der Verhandlung mit Ausnahme der Petitionen und Bürgerinitiativen gelten als Bestandteile der Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates (Art. 33 B-VG). Dasselbe gilt für die Berichte der Ausschüsse beziehungsweise die Minderheitsberichte gemäß § 42 Abs. 4 und die Stellungnahmen gemäß § 42 Abs…
Art. 37 B-VG · B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
Art. 37
…Bundesgesetzblatt kundzumachen. (3) Die Sitzungen des Bundesrates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Beschluss aufgehoben werden. Die Bestimmungen des Art. 33 gelten auch für öffentliche Sitzungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse.…
Art. 39
…Bundesrates, das erste Mal von jenem, geführt. (2) In der Bundesversammlung wird das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates sinngemäß angewendet. (3) Die Bestimmungen des Art. 33 gelten auch für die Sitzungen der Bundesversammlung.…
Art. 96
…Mitglieder des Landtages genießen die gleiche Immunität wie die Mitglieder des Nationalrates; die Bestimmungen des Art. 57 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Bestimmungen der Art. 32 und 33 gelten auch für die Sitzungen der Landtage und ihrer Ausschüsse. (3) Durch Landesgesetz kann für Mitglieder des Landtages, die aus Anlass ihrer Wahl in den…
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