Für die Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs und die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs sowie für Verfahren in Angelegenheiten nach dem dritten Titel ist der Oberste Gerichtshof zuständig.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 615 Zuständigkeit
…Neunter Titel Gerichtliches Verfahren Zuständigkeit § 615. Für die Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs und die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs sowie für Verfahren in Angelegenheiten nach dem…
Art. 3
…Artikel 3 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 118/2013, zu den §§ 615, 616, 617 und 618, RGBl. Nr. 113/1895) (1) Art. 1 (Änderung der Zivilprozessordnung) tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft…
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