BundesrechtBundesgesetzeZivilprozessordnung§ 55

§ 55§. 55.

Die in einem Urtheile des Processgerichtes erster Instanz oder des Berufungsgerichtes enthaltene Entscheidung über den Kostenpunkt kann ohne gleichzeitige Anfechtung der in der Hauptsache ergangenen Entscheidung nur mittels Recurs angefochten werden.

Entscheidungen
75
  • Rechtssätze
    12