§ 55 — ZPO
Die in einem Urtheile des Processgerichtes erster Instanz oder des Berufungsgerichtes enthaltene Entscheidung über den Kostenpunkt kann ohne gleichzeitige Anfechtung der in der Hauptsache ergangenen Entscheidung nur mittels Recurs angefochten werden.
Art. 16 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 16 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 128/2004, zu den §§ 27, 64, 64a, 64b, 68, 70, 71, 72, 224, 502 und 517, RGBl. Nr. 113/1895)
…In-Kraft-Treten und Vollziehung (1) Dieses Bundesgesetz tritt, sofern nicht anderes angeordnet ist, mit 1. Jänner 2005 in Kraft. (2) §§ 55 und 101 JN sowie §§ 27, 502 und 517 ZPO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage…
§ 45a Zivilprozessordnung
…Satz angeführten Barauslagen mehr als die Hälfte bestritten, so hat ihr der andere Ehegatte den Mehrbetrag zu ersetzen. (2) Wird die Ehe nach § 55 Ehegesetz geschieden und enthält das Scheidungsurteil einen Ausspruch über das Verschulden an der Zerrüttung, so hat der schuldige Ehegatte dem anderen die Kosten zu ersetzen…
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