Die Anfechtung der in Urteilsform ergangenen Entscheidung über die Prozesskosten mit Rekurs ist im § 55 ZPO begründet und entspricht ständiger Rechtsprechung.
…Entscheidung des Erstgerichts über das Kostenersatzbegehren ist – gleichgültig ob sie in Urteils- oder Beschlussform erfolgt – nach ständiger Rechtsprechung nur mit (Kosten )Rekurs anfechtbar (RS0036080; 8 Ob 9/09w; 8 ObA 68/14d). Dies gilt auch für den Fall der Einschränkung des Klagebegehrens auf Prozesskosten, worüber…
…unzulässig. Die Entscheidung über das Kostenersatzbegehren ist - gleichgültig, ob sie in Urteils- oder Beschlußform erfolgt - nur mit Rekurs anfechtbar (vgl § 55 ZPO; RIS-Justiz RS0036080). Die zweite Instanz wird dann als Rekursgericht tätig; die von der Rechtsmittelwerberin zitierte, für das Berufungsverfahren maßgebliche Vorschrift des § 519 ZPO ist nicht anwendbar…
…des Erstgerichts über das Kostenersatzbegehren ( Endurteil ) ist gleichgültig ob sie in Urteils- oder Beschlussform erfolgt nach ständiger Rechtsprechung nur mit (Kosten )Rekurs anfechtbar (RIS Justiz RS0036080; 8 Ob 9/09w). Dies gilt auch für den Fall der Einschränkung des Klagebegehrens auf Prozesskosten, worüber nach einheitlicher Rechtsprechung mit Urteil zu…
…Kostenersatzbegehren ist - gleichgültig, ob sie in Urteils- oder Beschlussform erfolgt - ohne gleichzeitige Anfechtung in der Hauptsache nur mit Rekurs anfechtbar (§ 55 ZPO; RIS-Justiz RS0036080). Die zweite Instanz wird dann als Rekursgericht tätig; die für das Berufungsverfahren maßgebliche Vorschrift des § 519 ZPO ist nicht anwendbar (RIS-Justiz RS0036079). Für…
…Entscheidung über das Kostenersatzbegehren ist - gleichgültig, ob sie in Urteils- oder Beschlussform erfolgt - nur mit Rekurs anfechtbar (vgl § 55 ZPO; RIS Justiz RS0036080). Die zweite Instanz wird hier als Rekursgericht tätig. Maßgeblich für die Anfechtung von Beschlüssen des Rekursgerichtes ist § 528 ZPO. Nach dessen Absatz …
…herrschender Rechtsprechung mit Urteil zu entscheiden (zuletzt 7 Ob 274/00w), dieses kann jedoch nur mit Rekurs nach § 55 ZPO angefochten werden (RIS-Justiz RS0036080, RS0000020; 2 Ob 142/99t). Für diesen gilt eine Rekursfrist von 14 Tagen (Fucik in Rechberger, ZPO2 Rz 2 zu § 55; auch nach der…
…Kostenersatzbegehren nur mit Rekurs anfechtbar ist und die zweite Instanz bei Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten auch im Kostenpunkt als Rekursgericht tätig wird (RIS-Justiz RS0036080 [T1], RS0036079). Der Rekurs ist aber das Rechtsmittel gegen einen Beschluss (§ 514 ZPO). Indes kommt es auf diese unterschiedlichen Bezeichnungen nicht an, weil zufolge…
…unzulässig. Die Entscheidung über das Kostenersatzbegehren ist - gleichgültig ob es in Urteil- oder Beschlussform erfolgt - nur mit Rekurs anfechtbar (vgl § 55 ZPO; RIS-Justiz RS0036080; RG0000020; M. Bydlinski in Fasching/Konecny2, § 55 ZPO Rz 4). Die zweite Instanz wird dann als Rekursgericht tätig, sodass § 528 ZPO zur Anwendung…
…ausgegangen werden (vgl dazu, dass für die Qualifikation des Rechtsmittels als Berufung oder Rekurs auf den materiellen Inhalt der [Kosten ]Entscheidung abzustellen ist, RIS Justiz RS0036080; RS0036079 ua). Es kann daher die Partei nicht schlechter gestellt sein als hätte sie von der ihr zulässigerweise offen stehenden Möglichkeit (RIS Justiz RS0036043; zuletzt…
…Rz 28 mwN). Die Anfechtung der in Urteilsform ergangenen Entscheidung über die Prozesskosten mit Rekurs ist im § 55 ZPO begründet und entspricht ständiger Rechtsprechung (RS0036080). Auf welchen, eine Nichtigkeit begründenden Fehler der Beklagte daher abzielt, ist nicht nachvollziehbar. Eine Nichtigkeit liegt nicht vor. 2. Rechtsrüge 2.1 Bezugnehmend auf die Entscheidung…
…2. Darauf hinzuweisen ist, dass durch die Einschränkung des Nichtigkeitsantrags auf Kosten die getroffene Entscheidung des Patentamts den Charakter einer Kostenentscheidung hat (vgl RIS-Justiz RS0036080; 8 Ob 9/09w, 7 Ob 274/00w, 7 Ob 7/02h ua; Obermaier, Kostenhandbuch 2 Rz 131…
…jeweilige Kostenersatzanspruch war. Die Entscheidung über das Kostenersatz-begehren ist aber – gleichgültig, ob sie in Urteilsform oder Beschlussform erfolgt – nur mit Rekurs anfechtbar (RS0036080 [T1]). Die Rekurswerberin beantragt in ihrer „Berufung“, „die Klage vollinhaltlich abzuweisen“. Da jedoch die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels nicht dessen Behandlung…
…des Erstgerichts über den Ersatz der Prozesskosten ist – gleichgültig, ob sie in Urteils- oder Beschlussform erfolgt – mit einem Kostenrekurs anzufechten (§ 55 ZPO; RS0036080). Das gilt auch für den Fall der Einschränkung des Klagebegehrens auf den Ersatz der Prozesskosten, worüber nach einheitlicher Rechtsprechung mit Urteil zu entscheiden ist. Ein…
…Die Rechtsprechung entscheidet in solchen Verfahren mit Urteil, gegen das ein Rekurs zulässig ist ( Fucik in Rechberger/Klicka 5 § 41 ZPO Rz 3; RS0036080). 2. Der Kläger richtete – vertreten durch einen Rechtsanwalt – ein Auskunftsersuchen nach Art 15 DSGVO an die Beklagte. Die Bevollmächtigung seiner Vertreterin wies er…
…Erstgerichts über das Kostenersatzbegehren ist gleichgültig ob sie in Urteils oder Beschlussform erfolgte nach ständiger Rechtsprechung nur mit Kostenrekurs anfechtbar (vgl § 55 ZPO; RS0036080; 8 ObA 68/14d [Pkt 3.]; zuletzt 9 Ob 73/22h [6]). Dies gilt auch für den Fall der Einschränkung…
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