(1) Wer eine Klage zu erheben beabsichtigt, ist berechtigt, vor deren Einbringung bei dem Bezirksgerichte des Wohnsitzes des Gegners dessen Ladung zum Zwecke des Vergleichsversuches zu beantragen. An Orten, an welchen mehrere Bezirksgerichte bestehen, kann eine solche Ladung außerdem an alle Personen ergehen, die an diesem Orte, wenngleich außerhalb des Sprengels des zuständigen Bezirksgerichtes, ihren Wohnsitz haben.
(2) Gegen die Entscheidung über einen solchen Antrag ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
§ 547 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 547 Vergleiche nach § 433 ZPO
…§ 547. (1) Mündliche Anträge auf Vorladung des Gegners zu einem Vergleichsversuche nach § 433 ZPO. sind ohne Protokollierung oder Registereintragung vom Leiter der Geschäftsabteilung damit zu erledigen, daß dem Antragsteller nach den vom Richter erteilten Weisungen Tag und Stunde der…
§ 18 Geschäftsverteilung bei den Bezirksgerichten
…in einer Gerichtsabteilung (Fachabteilung) vereinigt werden. Die in den §§ 390 und 473 lit. a genannten Sachen sowie Anträge nach § 433 ZPO. sind wie Streitsachen zu verteilen. Nichtigkeitsklagen, Wiederaufnahmsklagen, Widerklagen, Klagen nach § 94 Abs. 1 und 2 JN., dann Klagen nach §§ …
§ 126 Zustellung mit und ohne Zustellausweis
…Auskunft (§ 55), zum persönlichen Erscheinen bei der Verhandlung (§ 183 Abs. 1 Z 1 ZPO.) oder zum Vergleichsversuche (§ 433 ZPO.) geladen oder von der Erteilung des Armenrechtes oder von der Vorlage eines Rechtsmittels verständigt wird; ein Zustellausweis ist ferner entbehrlich, wenn der Rechtsmittelwerber von der…
§ 364 Register der Bezirksgerichte
…nachstehende Nummern tragen: Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109; Pers für Personalakten: Nr. 123; C für Zivilprozesse einschließlich der Bagatellsachen, Vergleiche nach § 433 ZPO., Mandatssachen und einstweilige Verfügungen: Nr. 83; Hc für Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtsachen: Nr. 99; E für Exekutionssachen: Nr. 86; A für Verlassenschaftsabhandlungen…
Art. 1 § 7 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 7
…für die einzelnen Verfahrensarten nicht besondere Bestimmungen bestehen: 1. bei zivilgerichtlichen Verfahren und Exekutionsverfahren der Antragsteller (Kläger, Rechtsmittelwerber, betreibender Gläubiger); bei prätorischen Vergleichen ( § 433 ZPO ), Mediationsvergleichen, Vergleichen nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz ( § 433a ZPO ) und Vereinbarungen nach § 55a Abs. 2 EheG jedoch beide vertragschließenden Parteien…
§ 28 Bgld. MVKG · Bgld. MVKG · Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG
§ 28 § 28
…den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
§ 15k MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 15k Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
…den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, Tiroler
§ 13 Verfahren
…Teilzeitbeschäftigung zu den von ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Gericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung, gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages, stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
§ 30 TMSchG 2005 · TMSchG 2005 · Mutterschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 30 Verfahren
…Teilzeitbeschäftigung zu den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Gericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung, gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages, stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
§ 8c VKG · VKG · Väter-Karenzgesetz
§ 8c Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
…zu den von ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Arbeitgeber nicht binnen zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
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