(1) Bei den Bezirksgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei dem einzelnen Gerichte überhaupt vorkommen, folgende Register zu führen, die als GeoFormblätter nachstehende Nummern tragen:
Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;
Pers für Personalakten: Nr. 123;
C für Zivilprozesse einschließlich der Bagatellsachen, Vergleiche nach § 433 ZPO., Mandatssachen und einstweilige Verfügungen: Nr. 83;
Hc für Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtsachen: Nr. 99;
E für Exekutionssachen: Nr. 86;
A für Verlassenschaftsabhandlungen: Nr. 90;
L für Anhaltungen, Entmündigungen usw.: Nr. 92;
P für Pflegschaftssachen (Vormundschaften und Kuratelen): Nr. 93;
G für Beglaubigungen von Unterschriften: Nr. 98;
Tagebücher für Grundbuchstücke und für Urkundenhinterlegungen: Nr. 103 und 106;
Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen Rechtsachen (allgemeines Register): Nr. 109;
Msch für Anträge (Anzeigen), über die die Mietkommission zu entscheiden hat, mit Ausnahme von Strafsachen: Nr. 112;
Nm für andere Sachen der Mietkommission, mit Ausnahme von Strafsachen: Nr. 109;
Gv für Sachen der Grundverkehrskommission: Nr. 110;
Psch für Pachtschutzsachen: Nr. 113;
Z für Anzeigen von Verbrechen und Vergehen: Nr. 114;
U für Übertretungsfälle: Nr. 115;
Hs für Rechtshilfe in Strafsachen: Nr. 99;
Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Geschäfte des Strafverfahrens: Nr. 109.
(2) Bei den Arbeitsgerichten werden für Justizverwaltungssachen das Jv-Register nach GeoForm. Nr. 109, für Prozesse das Cr-Register nach GeoForm. Nr. 83, für alle anderen in ein Register einzutragenden Sachen das Nr-Register nach GeoForm. Nr. 109 geführt.
§ 364 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 364 Register der Bezirksgerichte
…§ 364. (1) Bei den Bezirksgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei dem einzelnen Gerichte überhaupt vorkommen, folgende Register zu führen, die als GeoFormblätter nachstehende Nummern tragen…
§ 385 Streitregister
…§ 385. (1) In die Streitregister (bei den Bezirksgerichten C-Register nach GeoForm. Nr. 83, bei den Gerichtshöfen Cg-Register nach GeoForm Nr. 84) sind einzutragen: 1. alle Klagen in bürgerlichen Rechtsachen, einschließlich der Klagen im…
§ 373 Gattungszeichen
…§ 373. (1) Als Gattungszeichen dient bei Sachen, die in ein Register eingetragen sind, die abgekürzte Bezeichnung des Registers (siehe §§ 364 bis 366); reine Grundbuchsstücke tragen außer den im § 372 Abs. 3 angegebenen Kennzeichen kein Gattungszeichen. (2) Für die Mahnsachen und Kündigungssachen, die…
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