§ 25 — ZPO
Die Zustellung der in den §§. 18, 21 und 22 bezeichneten Schriftsätze wird vom Vorsitzenden ohne vorgängige Beschlussfassung des Senates verfügt.
§ 115 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 115 Zivilprozessordnung
…Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung. § 115. Durch öffentliche Bekanntmachung (§ 25 des Zustellgesetzes) ist zuzustellen, wenn das Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen glaubhaft gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aufnahme einer Mitteilung in die Ediktsdatei…
§ 121 Zivilprozessordnung
…Ausland befindliche Person binnen einer angemessenen Zeit nicht einlangt, kann die betreibende Partei je nach Lage der Sache die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 25 des Zustellgesetzes) oder eine Kuratorbestellung nach § 116 beantragen. Gleiches gilt auch für den Fall, daß eine Zustellung im Ausland vergeblich versucht worden ist…
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