ÜbG
Gliederung
2. Teil Freiwillige öffentliche Übernahmeangebote
§ 8 Bedingungen, Rücktrittsvorbehalte
Eine Bedingung des Angebots und ein Vorbehalt des Rücktritts sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind, insbesondere wenn sie auf Rechtspflichten des Bieters beruhen, oder der Eintritt der Bedingung oder die Geltendmachung des Rücktrittsrechts nicht ausschließlich vom Ermessen des Bieters abhängt.
§ 8 UbG · UbG · Unterbringungsgesetz
§ 8 Ärztliche Untersuchung und Bescheinigung
…Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Verordnung die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur Durchführung der in § 8 Abs. 1 genannten Untersuchung und Bescheinigung sowie für die Entziehung der Ermächtigung festzulegen. In Wahrnehmung der Aufgaben dieses Bundesgesetzes unterstehen die ermächtigten Ärzte der…
§ 39a Datenverarbeitung im Rahmen der ärztlichen Untersuchung
…1) Die in § 8 Abs. 1 genannten Ärzte sind ermächtigt, den in § 8 Abs. 3 genannten Personen und Stellen die zur Abklärung, ob die betroffene…
§ 9 Vorführung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
…aus besonderen Gründen die Voraussetzungen des § 3 Z 1 für gegeben erachten, zur Untersuchung zu einem Arzt im Sinn des § 8 Abs. 1 zu bringen oder diesen der Amtshandlung beizuziehen. (2) Bescheinigt der Arzt das Vorliegen der Voraussetzungen der Unterbringung, so haben die Organe des…
§ 10 Aufnahmeuntersuchung, Belehrung und Verständigung
…ob die betroffene Person in anderer Weise als durch Unterbringung ausreichend medizinisch behandelt oder betreut werden kann, hat er in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs. 3 die erforderlichen Erhebungen durchzuführen. Die betroffene Person muss aufgenommen werden, wenn nach seinem ärztlichen Zeugnis die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen. (2) Der…
Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
§ 2 Fachliche Voraussetzungen
…1) Die fachlichen Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG erfüllen: 1. Fachärzte für Psychiatrie, 2. Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, 3. Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, 4. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, 5…
§ 3 Entziehung der Ermächtigung
…Die Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG ist zu entziehen, wenn 1. die fachlichen Voraussetzungen bereits anfänglich nicht vorgelegen sind oder 2. die Fortbildung gemäß § 2 Abs. 4 trotz…
§ 41 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 41 Amtsärzte, Polizeiärzte, Militärärzte
…17 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 ( ArbIG ), BGBl. Nr. 27/1993, von der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann ermächtigte Ärztinnen/Ärzte gemäß § 8 Abs. 1 des Unterbringungsgesetzes ( UbG ), BGBl. Nr. 155/1990, sowie Epidemieärztinnen/Epidemieärzte gemäß § 27 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950 ( EpiG ), BGBl. Nr. 186/1950…
§ 197
…1) Distrikts-, Gemeinde-, Kreis- und Sprengelärzte sind verpflichtet, als nichtamtliche Sachverständige Untersuchungen zwecks Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 8 Unterbringungsgesetz , BGBl. Nr. 155/1990, vorzunehmen, wenn hiefür ein anderer im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt oder ein Polizeiarzt nicht zur Verfügung steht. (2) Distrikts-, Gemeinde…
§ 71 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 71 Überstellung in eine andere Anstalt
…Unterbringungsgesetzes , BGBl. Nr. 155/1990, in der jeweils geltenden Fassung mit folgenden Maßgaben: 1. Die Überstellung ist ohne das in den §§ 8 und 9 des Unterbringungsgesetzes vorgesehene Verfahren unmittelbar vorzunehmen. 2. Die Aufnahme- und Anhaltepflicht der Krankenanstalten richtet sich nach Abs. 2 erster und zweiter Satz. Untergebracht werden im Sinne…
Rückverweise