Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
§ 1 TSchG · TSchG · Tierschutzgesetz
§ 1 Zielsetzung
…§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.…
§ 48 Vollziehungsklausel
…§ 48. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind 1. hinsichtlich des § 18 Abs. 3 Z 1 lit. b die Bundesregierung, 2. hinsichtlich des § 34 die Bundesministerin bzw…
Rückverweise