BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESDritter Unterabschnitt Arbeit§ 51

§ 51 Arbeitsertrag und Arbeitsvergütung

In Kraft seit 01. Januar 1970
Up-to-date