(1) Vollzugsbehörde erster Instanz ist der Anstaltsleiter.
(2) Dem Anstaltsleiter stehen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Aufsicht über den Strafvollzug in der ihm unterstellten Anstalt sowie die Entscheidung über Beschwerden gegen Strafvollzugsbedienstete oder deren Anordnungen zu.
§ 11 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 11 Vollzugsbehörde erster Instanz
…§ 11. (1) Vollzugsbehörde erster Instanz ist der Anstaltsleiter. (2) Dem Anstaltsleiter stehen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Aufsicht über den Strafvollzug in der ihm…
§ 163 Ergänzende Bestimmungen
…§ 163. Die §§ 11 bis 15 und 17 bis 19 gelten dem Sinne nach.…
§ 17 Gerichtliches Verfahren
…16a Abs. 1 Z 1 wegen eines Ordnungsstraferkenntnisses das AVG in dem in Z 1 genannten Umfang mit Ausnahme des § 11 , und die §§ 1 bis 8, 19, 19a, 22, 25, 31, 32, 38, 44a Z 1 bis 3 und 5, 45, 51…
§ 15a Einsatz der Informationstechnik
…Freiheiten der betroffenen Personen getroffen werden. (3) Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ( § 13 ) und die Vollzugsbehörden erster Instanz ( § 11 ) sind gemeinsame Verantwortliche ( § 47 DSG ). Die Pflichten des Verantwortlichen nach den §§ 46, 52 und 54 DSG werden für die zentralen…
§ 13b SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 13b Elektronische Eingaben und Erledigungen (Elektronischer Rechtsverkehr)
…13b. (1) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten erfolgt die Kommunikation im Bereich der Strafrechtspflege zwischen den Sicherheitsbehörden und den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden ( §§ 11 und 13 StVG ) sowie den in § 89c Abs. 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG , RGBl. Nr. 217/1896, genannten Teilnehmern im Wege des…
§ 4a BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 4a Sonstige Behörden im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verfahrensverordnung
… 2 der Verfahrensverordnung sind die Landespolizeidirektionen, die nach § 3 Abs. 1 NAG zuständigen Behörden, die Vollzugsbehörden erster Instanz gemäß § 11 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes ( StVG ), BGBl. Nr. 144/1969, und die Justizwache gemäß § 13a StVG .…
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