§ 441
§ 441 — StPO
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Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022
Inkrafttretungsdatum
01. März 2023
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40250157
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass die Voraussetzungen für die selbständige Anordnung der in den § 22, § 23 und § 220b StGB vorgesehenen vorbeugenden Maßnahmen gegeben seien (§ 65 Abs. 5 StGB), so hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Anordnung einer der in diesen Bestimmungen genannten vorbeugenden Maßnahmen zu stellen. Für diesen Antrag gelten die Bestimmungen über die Anklageschrift dem Sinne nach..
(2) § 439 Abs. 1 und 2 sowie § 440 gelten in diesem Fall sinngemäß.