Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Rückverweise
Die (privilegierend) spezialisierenden Merkmale des § 79 StGB betreffen ausschließlich die Schuld und nicht auch das Unrecht der Tat; sie berücksichtigen einzig und allein den generell erheblich verminderten Schuldgehalt des von der Mutter…
…des Richteramtsanwärters Dr. Mayerhofer als Schriftführer in der Strafsache gegen Margit A wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. über die von der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 4. September 1979, GZ. 15 a Vr 2067…
…des Richteramtsanwärters Dr. Vichytil als Schriftführerin in der Strafsache gegen Christa A wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. über die von der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengerichts vom 4.Oktober 1979, GZ. 28 Vr 968/79-36, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde…
und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückgewiesen, so weist der OGH die Sache dem im Hinblick auf den im § 79 StGB vorgesehenen Strafsatz nunmehr sachlich zuständigen Schöffengericht zu; § 349 StPO wurde durch Art III Z 1 StPAG nicht berührt.…
Aus § 79 StGB ergibt sich, daß ein Kind "während der Geburt" als Mensch - und damit auch als Deliktsobjekt im Sinne des § 75 StGB - anzusehen ist und nicht…
Der Tatbeitrag des Bestimmungstäters in bezug auf die Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) ist gemäß § 13 StGB nach seiner Schuld zu bestrafen und daher als Bestimmung zum Mord nach den § 12 (zweiter Fall), § 75 StGB…
eines Kindes die von ihm gewollte vorsätzliche Tötung dieses Kindes durch einen Dritten - so insbesondere auch durch die Mutter gemäß § 139 StG (nunmehr § 79 StGB) - vorsätzlich zu verhindern unterläßt, begeht er mit Rücksicht auf die ihm nach § 139 ABGB obliegende "besondere" Sorgepflicht nicht eine Vorschubleistung im Sinne des §…
Furcht vor Züchtigungshandlungen seitens Dritter kein entschuldigender Notstand für ein Tötungsdelikt (hier: § 79 StGB).…
…Brandstetter als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Gertraud A***** und einen anderen Angeklagten wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB und weiterer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten Gertraud A***** und Johannes G***** sowie über die den Angeklagten G***** betreffende Berufung…
…oder wenn der Kopf des Kindes aus dem Mutterleib austritt (Heimberger, Österr. Zeitschrift für Strafrecht, Band 1, S 169), wurde angesichts der Bestimmung des § 79 StGB, die als privilegiertes Tötungsdelikt und keineswegs als qualifiziertes Abtreibungsdelikt konzipiert wurde (Dokumentation zum Strafgesetzbuch, S 122, 123) obsolet, ergibt sich doch daraus, daß nach der…
…Richteramtsanwärters Mag. Moritz als Schriftführer in der Strafsache gegen Daniela A***** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Leoben als Jugendschöffengericht vom 10. Dezember 2013, GZ 11…
…Dr. Vichytil als Schriftführers in der Strafsache gegen Ljiljana A und andere wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. und anderer strafbarer Handlungen über die vom Angeklagten Zoran A gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 18.Jänner 1980, GZ…
…Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Westermayer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Ingrid G***** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 17.Oktober 1991, GZ 6 Vr…
…Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Bauer als Schriftführer, in der Strafsache gegen Tanja B***** wegen der Verbrechen der Tötung eines Kindes bei der Geburt gemäß § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Innsbruck vom 4. Juni 2003…
…Vichytil als Schriftführerin in der Strafsache gegen Ingrid A wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach den §§ 12 und 79 StGB. über die von der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Linz als Schöffengerichts vom 7.November 1979, GZ. 23 Vr 1737/79-50, erhobene Berufung…
…Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Schrammel als Schriftführer in der Strafsache gegen Christine A wegen Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die von der Angeklagten gegen das Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 22.März 1978, GZ 19 Vr 1333/77-25, erhobene…
…im Recht. Die Nichtigkeitsbeschwerde strebt insgesamt die Unterstellung des der Angeklagten vorgeworfenen Tötungsdeliktes unter das Verbrechen der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB an. Dazu war in der Hauptverhandlung der Antrag auf Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Gebiet der Gynäkologie zum Beweis dafür beantragt worden, daß der Tod…
…des Richteramtsanwärters Dr. Müller-Dachler als Schriftführerin in der Strafsache gegen Eva A wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengerichts…
…Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Lassmann als Schriftführerin in der Strafsache gegen Ilse H*** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Kreisgerichts Korneuburg als Schöffengerichts vom 3.August…
…in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Marte als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Evelyn H***** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 26. Feber 1997, GZ 12 Vr 545/96…
…Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Bogensberger als Schriftführer in der Strafsache gegen Andrea S*** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 5.Mai…
…Richteramtsanwärterin Mag. Wohlmuth als Schriftführerin in der Strafsache gegen Daniela L***** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Linz als Schöffengericht vom 7. Oktober…
…Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Gutschi als Schriftführer, in der Strafsache gegen Brigitte A***** wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 4. November 1998, GZ 29 Vr 244/98…
…Mitte November 1987, am 18.6.1992 und am 20.9.1994 ein Kind noch unter Einwirkung des Geburtsvor- ganges durch Erdrosseln mit einem Handtuch getötet zu haben (§ 79 StGB). Besonders der Erstkläger ging bereits während des Beweisverfahrens im Vorprozeß 5 Cg 78/91 davon aus, daß die damalige Lebensgefährtin des Beklagten im November 1987…
Die Zeitspanne der Begehung ist in § 79 StGB durch Anführung von zwei Abschnitten beschrieben, nämlich erstens "während der Geburt", die mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen beginnt und (aus der deliktsspezifisch maßgeblichen Warte der…
Das Verschweigen der erwarteten Geburt, um eine Hilfeleistung durch dritte Personen zu verhindern, ist eine noch im Vorbereitungsstadium der Tat (§ 79 StGB) liegende Unterlassung und darum straflos.…