StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
§ 79 Tötung eines Kindes bei der Geburt
Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§ 79 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 79 Tötung eines Kindes bei der Geburt
…Tötung eines Kindes bei der Geburt § 79. Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten…
§ 42 ChemG 1996 · ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 42 Berechtigungen zum Giftbezug und ihre Evidenzhaltung
…Nicht als verläßlich gilt jedenfalls eine Person, die wegen einer strafbaren Handlung gegen Leib und Leben gemäß den §§ 75 bis 95 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, oder nach dem Suchtmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden ist. (7) Der Giftbezugsschein kann mit Bedingungen und Auflagen hinsichtlich der Verwendung und…
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