JudikaturOGH

RS0089782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1980

Die (privilegierend) spezialisierenden Merkmale des § 79 StGB betreffen ausschließlich die Schuld und nicht auch das Unrecht der Tat; sie berücksichtigen einzig und allein den generell erheblich verminderten Schuldgehalt des von der Mutter (als unmittelbarer Täterin) begangenen Deliktes.

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