StGB
Gliederung
Allgemeiner Teil
Siebenter Abschnitt Geltungsbereich
§ 63 Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge
Die österreichischen Strafgesetze gelten auch für Taten, die auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.
§ 63 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 63 Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge
…§ 63. Die österreichischen Strafgesetze gelten auch für Taten, die auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.…
§ 65 Strafbare Handlungen im Ausland, die nur bestraft werden, wenn sie nach den Gesetzen des Tatorts mit Strafe bedroht sind
…§ 65. (1) Für andere als die in den §§ 63 und 64 bezeichneten Taten, die im Ausland begangen worden sind, gelten, sofern die Taten auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, die…
§ 65a Erweiterter Geltungsbereich des Verfalls und der Einziehung bei Auslandstaten
§ 65a. Der Verfall und die Einziehung treffen auch im Inland befindliche Vermögenswerte und Gegenstände in Bezug auf Taten, die auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, aber nach den §§ 62 bis 65 nicht den österreichischen Strafgesetzen unterliegen.
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