§ 63 Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge
§ 63 Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge — StGB
§ 63 Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge — StGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 60/1974
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1975
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12029606
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die österreichischen Strafgesetze gelten auch für Taten, die auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.