BundesrechtBundesgesetzeStrafgesetzbuchBesonderer TeilZweiundzwanzigster Abschnitt Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen§ 309

§ 309Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten

In Kraft seit 01. Januar 2013
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