JudikaturOGH

RS0133669 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2021

Beauftragter iSd § 309 StGB ist jede Person, die rechtsgeschäftlich für ein Unternehmen handeln darf oder zumindest eine faktische Möglichkeit der Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen hat.

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