StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 178 Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.
§ 178 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 178 Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
…§ 178. Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu…
§ 179 Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
…§ 179. Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.…
§ 278c Terroristische Straftaten
…Z 2, 126b Abs. 4 Z 2 ) beeinträchtigt werden, 7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte ( §§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178 ) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt ( § 180 ), 8. Luftpiraterie ( § 185 ), 9. vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt ( § 186 ), 9a. Aufforderung…
§ 123 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 123 Körperliche Untersuchung
…der Eintritt von anderen als bloß unbedeutenden Folgen ausgeschlossen ist, vorgenommen werden, wenn 1. die Person im Verdacht steht, a) eine Straftat nach § 178 StGB oder b) eine Straftat gegen Leib und Leben durch Ausübung einer gefährlichen Tätigkeit in alkoholisiertem oder sonst durch ein berauschendes Mittel beeinträchtigtem Zustand begangen zu…
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