(1) Die Stellung einer Partei kommt in einem Verfahren auf Änderung des Familiennamens oder Vornamens jedenfalls zu
1. dem Antragsteller;
2. der Person, die im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 3 in ihren berechtigten Interessen berührt ist.
(2) Lassen sich Parteien nach Abs. 1 Z 2 nicht nach § 5 ermitteln, ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen und im Sinn des § 41 AVG bekanntzumachen.
Rückverweise
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 8 Arten und Form der Aufenthaltstitel
…auf Grund einer nachträglichen quotenpflichtigen Zweckänderung erlaubt; 7. Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (Z 7) zu erhalten; 9…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…bildet, und es sich um keinen Fall der Pflichtversicherung des § 2 im Sinne des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, handelt; 8. eine bloß vorübergehende unselbständige Erwerbstätigkeit: eine solche, bei der eine Berechtigung oder sonstige Bestätigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, mit einer…
§ 10 Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts
…bislang EWR-Bürger oder Schweizer Bürger war und Drittstaatsangehöriger wird oder dem Fremden das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht nicht mehr zukommt; 7. ein Fall des § 8 Abs. 3 oder § 55 Abs. 5 vorliegt; (Anm.: Z 8 aufgehoben durch Art. 1 Z 13, BGBl. …
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
…Strafbehörde in den Fällen des § 77 ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. (5) Der Bundesminister für Inneres kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 8) und die Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts (§ 9) in Ausübung seines Aufsichtsrechtes nach § 68 Abs. 4 Z…
NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 2 Aufenthaltstitel
…§ 8 Abs. 1 Z 6 NAG); 7. „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 NAG); 8. „Familienangehöriger“ (§ 8 Abs. 1 Z 8 NAG); 9. „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ (§ 8 Abs. 1…
TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler
§ 44 § 44
…oder eine Niederlassungsbewilligung nach § 49 Abs. 4 NAG verfügen, f) Personen, die über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ nach § 8 Abs. 1 Z 13 NAG verfügen, g) Personen, die als Familienangehörige von Personen mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU über eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus nach § 46…
THPG · Heim- und Pflegeleistungsgesetz - THPG, Tiroler
§ 19 § 19
…NAG oder einer Niederlassungsbewilligung nach § 49 Abs. 4 NAG oder 4. einem Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ nach § 8 Abs. 1 Z 13 NAG. (3) Hilfeleistungen können nicht gewährt werden: a) Personen nach Abs. 2 lit. a, b und g Z 4, denen keine Arbeitnehmer- oder…
TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 4 § 4
…NAG oder einer Niederlassungsbewilligung nach § 49 Abs. 4 NAG oder 4. einem Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ nach § 8 Abs. 1 Z 13 NAG, h) Personen, die Forscherinnen, Studentinnen oder Au-pair-Kräfte im Sinn der Richtlinie 2016/801/EU sind, i) Personen, die Praktikantinnen im Sinn der Richtlinie…