MSchG
Gliederung
Abschnitt 3 Beschäftigungsverbote
§ 5 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) Dienstnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen.
(2) Dienstnehmerinnen dürfen nach ihrer Entbindung über die in Abs. 1 festgelegten Fristen hinaus zu Arbeiten nicht zugelassen werden, solange sie arbeitsunfähig sind. Die Dienstnehmerinnen sind verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit ohne Verzug dem Dienstgeber anzuzeigen und auf Verlangen des Dienstgebers eine ärztliche Bestätigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Kommt eine Dienstnehmerin diesen Verpflichtungen nicht nach, so verliert sie für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.
(3) Dienstnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach ihrer Entbindung nicht mit den in § 4 Abs. 2 Z 1, 2, 3, 4, 8, 9, 12 und 13 genannten Arbeiten beschäftigt werden.
(4) Über die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 hinaus kann die gemäß § 36 zuständige Verwaltungsbehörde für eine Dienstnehmerin, die nach dem Zeugnis eines Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes in den ersten Monaten nach ihrer Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, dem Dienstgeber die zum Schutz der Gesundheit der Dienstnehmerin notwendigen Maßnahmen auftragen.
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995)
§ 5 MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 5 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
…den ersten Monaten nach ihrer Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, dem Dienstgeber die zum Schutz der Gesundheit der Dienstnehmerin notwendigen Maßnahmen auftragen. (Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995)…
§ 13 Mutterschutzgesetz 1979
…Abs. 3 und 4, 12 und 22 sowie im Verwaltungsverfahren nach § 4 Abs. 2 Z 9, Abs. 4 und 5, § 4a Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3 und…
§ 36 Mutterschutzgesetz 1979
…Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 5 Abs. 4 und § 9 Abs. 3 und 4 ist für die dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 unterliegenden Betriebe und für Privathaushalte die…
§ 15 Anspruch auf Karenz
…Abschnitt 5 Karenz § 15. (1) Der Dienstnehmerin ist auf ihr Verlangen im Anschluss an die Frist des § 5 Abs. 1 und …
§ 52a Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 52a Frühkarenzurlaub
…den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs 1 und 2 MSchG, gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis…
§ 113 Ansprüche bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Einer Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs 1 bis 3 und § 5 Abs 1 MSchG nicht beschäftigt werden darf, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 87a MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 87a Frühkarenzurlaub
…den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis…
§ 174 Ansprüche der oder des Vertragsbediensteten bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Weiblichen Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs 1 bis 3 und § 5 Abs 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 13a BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 13a
… 13b Abs. 7, 13d ), höchstens jedoch auf drei Monatsentgelte, wenn sie 1. nach der Geburt eines lebenden Kindes innerhalb der Schutzfrist ( § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 – MSchG , BGBl. Nr. 221, in der jeweils geltenden Fassung) oder 2. nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an…
Art. 1 § 23a AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 23a
… 1 zustehenden Abfertigung, höchstens jedoch das Dreifache des monatlichen Entgelts, wenn sie 1. nach der Geburt eines lebenden Kindes innerhalb der Schutzfrist ( § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 , BGBl. Nr. 221) oder 2. nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt ( § 15c…
§ 53c DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 53c Frühkarenz
…für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Karenz gegen Entfall der Bezüge (Frühkarenz) in der ununterbrochenen Dauer…
§ 54b Recht auf den früheren oder einen gleichwertigen Dienstposten
…§ 54b. (1) Die Beamtin hat Anspruch darauf, unmittelbar nach Ablauf eines Beschäftigungsverbotes gemäß §§ 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 auf ihrem früheren Dienstposten oder – wenn dies nicht möglich ist – auf einem gleichwertigen Dienstposten verwendet zu werden. (2) Der Anspruch gemäß Abs. …
§ 66
…§ 14 des Mutterschutzgesetzes 1979 bezieht sich auch auf ein Beschäftigungsverbot einer Beamtin gemäß § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 . (2) Auf die Beamtin, die nicht in einem Betrieb tätig ist, sind §§ 2a bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß anzuwenden.…
§ 115c
…5) § 54b gilt nur in jenen Fällen, in denen 1. hinsichtlich dessen Abs. 1 das Beschäftigungsverbot gemäß §§ 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 frühestens am 1. Oktober 2005 beginnt oder 2. hinsichtlich dessen Abs. 2 die Eltern-Karenz frühestens mit dem 1. Oktober 2005 in…
§ 15a LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 15a § 15a
…1 bis 3 und § 7 Abs. 1 Bgld. MVKG oder nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, die Monatsbezüge in Höhe des Durchschnitts der in den letzten drei Monaten vor Eintritt des Beschäftigungsverbots gebührenden Monatsbezüge. Sofern das Dienstverhältnis…
§ 8 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 8 Dienstpflichten
…von acht Jahren ab Beendigung der Ausbildungsphase ( § 7 Abs. 3 ) zu erfüllen. Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 5 MSchG , einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG sind auf die Fristen nicht anzurechnen. (19) Bei Landesvertragslehrpersonen an Berufsschulen darf aus Gründen der Schulorganisation die…
§ 20 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 20 Zuschuß
…Nr. 183/1947, gilt Abs. 1 sinngemäß. (3) Während der Zeit des Beschäftigungsverbotes im Sinn des § 3 und des § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 , BGBl. Nr. 221, gelten Abs. 1 und 2 sinngemäß. Das Beschäftigungsverbot gilt nicht als Dienstverhinderung gemäß § 19 Abs. 6 .…
§ 31c Frühkarenz
…für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Karenz gegen Entfall der Bezüge (Frühkarenz) in der ununterbrochenen Dauer…
§ 32b Recht auf den früheren oder einen gleichwertigen Dienstposten
…§ 32b. (1) Die Vertragsbedienstete hat Anspruch darauf, unmittelbar nach Ablauf eines Beschäftigungsverbotes gemäß §§ 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 auf ihrem früheren Dienstposten oder – wenn dies nicht möglich ist – auf einem gleichwertigen Dienstposten verwendet zu werden. (2) Der Anspruch gemäß Abs. …
§ 48 Abfertigung und Sterbekostenbeitrag
…noch nicht älter als vier Jahre ist. Gleiches gilt für die Vertragsbedienstete, die kündigt oder austritt, wenn das Dienstverhältnis während der Schutzfrist gemäß § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 oder § 49 oder während einer an diese Schutzfrist anschließenden Dienstabwesenheit wegen Urlaubes, Krankheit oder Unfalles endet. (4) Eine Abfertigung gebührt auch dem Vertragsbediensteten…
§ 35b L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 35b Frühkarenzurlaub
…Einem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaat) ein Urlaub unter Entfall der Bezüge bzw des Monatseinkommens…
§ 60 Ansprüche bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Weiblichen Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 65e LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 65e Frühkarenzurlaub
…den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis…
§ 8b VKG · VKG · Väter-Karenzgesetz
§ 8b Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung
…muss mindestens zwei Monate dauern. (3) Die Teilzeitbeschäftigung kann frühestens 1. mit dem Ablauf eines Beschäftigungsverbotes der Mutter nach der Geburt eines Kindes (§ 5 Abs. 1 MSchG oder gleichartige österreichische Rechtsvorschriften, gleichartige Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder 2. mit dem Ablauf von acht bzw. bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf…
Rückverweise