MSchG
Gliederung
Abschnitt 3 Beschäftigungsverbote
§ 5 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) Dienstnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen.
(2) Dienstnehmerinnen dürfen nach ihrer Entbindung über die in Abs. 1 festgelegten Fristen hinaus zu Arbeiten nicht zugelassen werden, solange sie arbeitsunfähig sind. Die Dienstnehmerinnen sind verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit ohne Verzug dem Dienstgeber anzuzeigen und auf Verlangen des Dienstgebers eine ärztliche Bestätigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Kommt eine Dienstnehmerin diesen Verpflichtungen nicht nach, so verliert sie für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.
(3) Dienstnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach ihrer Entbindung nicht mit den in § 4 Abs. 2 Z 1, 2, 3, 4, 8, 9, 12 und 13 genannten Arbeiten beschäftigt werden.
(4) Über die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 hinaus kann die gemäß § 36 zuständige Verwaltungsbehörde für eine Dienstnehmerin, die nach dem Zeugnis eines Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes in den ersten Monaten nach ihrer Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, dem Dienstgeber die zum Schutz der Gesundheit der Dienstnehmerin notwendigen Maßnahmen auftragen.
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995)
§ 5 MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 5 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
…den ersten Monaten nach ihrer Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, dem Dienstgeber die zum Schutz der Gesundheit der Dienstnehmerin notwendigen Maßnahmen auftragen. (Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995)…
§ 15j Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung
…§ 15i nicht verwirkt. Die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens zwei Monate dauern. (3) Die Teilzeitbeschäftigung kann frühestens im Anschluss an die Frist gemäß § 5 Abs. 1 und 2, einen daran anschließenden Gebührenurlaub oder eine Dienstverhinderung wegen Krankheit (Unglücksfall) angetreten werden. In diesem Fall hat die Dienstnehmerin dies dem…
§ 13 Mutterschutzgesetz 1979
…Abs. 3 und 4, 12 und 22 sowie im Verwaltungsverfahren nach § 4 Abs. 2 Z 9, Abs. 4 und 5, § 4a Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3 und…
§ 37 Strafbestimmungen
…den § 2a, § 2b, § 3 Abs. 1, 3, 6 und 7, § 4 Abs. 1 bis 3, 5 und 6, § 4a, § 5 Abs. 1 bis 3, §§ 6 bis 8a, § 9 Abs. 1…
§ 13d GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 13d Ansprüche während des Beschäftigungsverbots nach §§ 3 und 5 MSchG
…2010 kein Dienstverhältnis zum Bund hatte, gebührt für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG nicht beschäftigt werden darf (Beschäftigungsverbot), monatlich der durchschnittliche Betrag der nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Zahlungen für den zwölften, elften und zehnten Kalendermonat vor…
§ 24b VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 24b Ansprüche während des Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 und 5 MSchG
…2 und 3 . (2) Der Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG (Beschäftigungsverbot) nicht beschäftigt werden darf, keine Bezüge. Wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers in einem Kalendermonat die Höhe des Nettovergleichsbetrags gemäß Abs. 2a nicht…
§ 24 Ansprüche bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Weiblichen Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 ( MSchG ), BGBl. Nr. 221, nicht beschäftigt werden dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen…
§ 22a Im Ausland verwendete Vertragsbedienstete
…Anspruch auf Monatsentgelt oder laufende Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG .…
§ 29o Frühkarenzurlaub
…den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis…
§ 15 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 15 § 15
…der Grundausbildung nach Abs. 2 verlängert sich um 1. höchstens drei Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 bis 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 - MSchG oder nach den §§ 4 bis 7 des Burgenländischen Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetzes - Bgld. MVKG , LGBl. Nr. 16/2005, und einer Karenz nach…
§ 12a Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 12a 1a. Abschnitt
…der Grundausbildung nach Abs. 1 verlängert sich um 1. höchstens drei Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 bis 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 - MSchG , BGBl. Nr. 221/1979, oder nach den §§ 4 bis 7 des Burgenländischen Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetzes - Bgld. MVKG , LGBl. Nr…
§ 32 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 32 Management-Training
…Trainings-Programms nach Abs. 5 verlängert sich um 1. höchstens drei Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 5 MSchG und einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG , b) beim Zusammentreffen von Zeiten nach lit. a mit Zeiten nach Z 2, wobei…
§ 136a Begründung des Dienstverhältnisses
…Die Fünfjahresfrist nach Abs. 1 verlängert sich um 1. höchstens drei Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 5 MSchG und einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG , b) beim Zusammentreffen von Zeiten nach lit. a mit Zeiten nach Z 2, wobei…
§ 175 Dauer des zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses
…Dienstverhältnis nach Abs. 1 verlängert sich 1. auf bis zu sieben Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 5 MSchG und einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG , b) beim Zusammentreffen von Zeiten nach lit. a mit Zeiten nach Z 2 oder…
§ 75d Frühkarenzurlaub
…den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis…
§ 113 Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 113 Ansprüche bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Einer Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs 1 bis 3 und § 5 Abs 1 MSchG nicht beschäftigt werden darf, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 15a LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 15a § 15a
…1 bis 3 und § 7 Abs. 1 Bgld. MVKG oder nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, die Monatsbezüge in Höhe des Durchschnitts der in den letzten drei Monaten vor Eintritt des Beschäftigungsverbots gebührenden Monatsbezüge. Sofern das Dienstverhältnis…
Gemeindebedienstetengesetz 1971
§ 11 § 11
…der Grundausbildung nach Abs. 2 verlängert sich um 1. höchstens drei Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 bis 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 - MSchG oder nach den §§ 4 bis 7 des Burgenländischen Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetzes - Bgld. MVKG , LGBl. Nr. 16/2005, und einer Karenz…
§ 165 Oö. GDG 2002 · Oö. GDG 2002 · Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002
§ 165 Bezüge
…2 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Oö. MSchG oder § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 MSchG hat die Beamtin Anspruch auf den zuletzt bezogenen Monatsbezug im Sinn der §§ 165 bis 177 sowie die zuletzt im Sinn des Abs…
§ 21 LB-GG · LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 21 Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
…in halber Höhe. (8) Weiblichen Vertragsbediensteten gebührt für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs 1 bis 3 und § 5 Abs 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, kein Monatseinkommen, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 4 Oö. GG 2001 · Oö. GG 2001 · Oö. Gehaltsgesetz 2001
§ 4 Bezüge
… 2 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Oö. MSchG oder § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 MSchG hat die Beamtin Anspruch auf den zuletzt bezogenen Monatsbezug im Sinn der §§ 4 bis 16 sowie die zuletzt im Sinn des Abs…
§ 3 Oö. LGG · Oö. LGG · Oö. Landes-Gehaltsgesetz
§ 3 Bezüge
… 2 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Oö. MSchG oder § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 MSchG hat die Beamtin Anspruch auf den zuletzt bezogenen Monatsbezug im Sinn der §§ 3 bis 13 sowie die zuletzt im Sinn des Abs…
§ 174 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 174 Ansprüche der oder des Vertragsbediensteten bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Weiblichen Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs 1 bis 3 und § 5 Abs 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 9 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 9 § 9
…der Grundausbildung nach Abs. 2 verlängert sich um 1. höchstens drei Jahre a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3 bis 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 - MSchG oder nach den §§ 4 bis 7 des Burgenländischen Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetzes - Bgld. MVKG , LGBl. Nr. 16/2005, und einer Karenz…
§ 60 L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 60 Ansprüche bei Dienstverhinderung
…in halber Höhe. (8) Weiblichen Vertragsbediensteten gebühren für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG nicht beschäftigt werden dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der…
§ 8b VKG · VKG · Väter-Karenzgesetz
§ 8b Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung
…muss mindestens zwei Monate dauern. (3) Die Teilzeitbeschäftigung kann frühestens 1. mit dem Ablauf eines Beschäftigungsverbotes der Mutter nach der Geburt eines Kindes (§ 5 Abs. 1 MSchG oder gleichartige österreichische Rechtsvorschriften, gleichartige Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder 2. mit dem Ablauf von acht bzw. bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf…
§ 8 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 8 Dienstpflichten
…von acht Jahren ab Beendigung der Ausbildungsphase ( § 7 Abs. 3 ) zu erfüllen. Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 5 MSchG , einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG sind auf die Fristen nicht anzurechnen. (19) Bei Landesvertragslehrpersonen an Berufsschulen darf aus Gründen der Schulorganisation die…
§ 65e LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 65e Frühkarenzurlaub
…den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG , gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis…
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