BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz4. Abschnitt Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland2. Unterabschnitt Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland§ 58

§ 58Ablehnung der Zustellung

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date