LSD-BG
Gliederung
3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz
4. Abschnitt Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 52 Anerkennung und Gleichbehandlung der Entscheidung eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats
Liegt kein Grund für die Ablehnung der Zustellung (§ 58) oder der Vollstreckung (§ 54) einer Entscheidung vor, um die ein anderer EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat ersucht hat, ist die Entscheidung als solche anzuerkennen und wie eine inländische verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafentscheidung zu behandeln.
§ 52 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 52 Anerkennung und Gleichbehandlung der Entscheidung eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats
…§ 52. Liegt kein Grund für die Ablehnung der Zustellung ( § 58 ) oder der Vollstreckung ( § 54 ) einer Entscheidung vor, um die ein anderer EU…
§ 36 Anwendungsbereich
…Verwaltungsbehörden und Gerichte in einem anderen EU- oder EWR-Vertragsstaat; 3. in seinem vierten Abschnitt a) die Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen ( §§ 52, 53, 55 sowie 56 bis 58), b) die Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen ( §§ 52 bis 55 sowie 59 bis …
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