BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen§ 40

§ 40Ämter der Landesregierung als zentrale Behörden

In Kraft seit 01. Januar 2017
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