BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz4. Abschnitt Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen§ 55

§ 55Benachrichtigung der ersuchenden Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats

In Kraft seit 01. Januar 2017
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