(1) Wenn die Zuwiderhandlung gegen ein im ersten Hauptstück enthaltenes Verbot oder gegen Art. 101 oder 102 AEUV bereits beendet ist, hat das Kartellgericht die Zuwiderhandlung festzustellen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht.
(1a) Ein berechtigtes Interesse im Sinn des Abs. 1 liegt auch vor, wenn
1. die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung begehrt wird, dem oder der die Bundeswettbewerbsbehörde Kronzeugenstatus zuerkannt hat, oder
2. die Feststellung begehrt wird, um Schadenersatz wegen der Zuwiderhandlung geltend zu machen, es sei denn, dass das Kartellgericht gegen die Zuwiderhandlung bereits eine Abstellungsentscheidung erlassen, deswegen eine Geldbuße verhängt oder die Zuwiderhandlung festgestellt hat oder ein hierauf gerichtetes Verfahren anhängig ist.
(2) Im Übrigen hat das Kartellgericht festzustellen, ob und inwieweit ein Sachverhalt diesem Bundesgesetz unterliegt.
Rückverweise
KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 28 Feststellungen
(1) Wenn die Zuwiderhandlung gegen ein im ersten Hauptstück enthaltenes Verbot oder gegen Art. 101 oder 102 AEUV bereits beendet ist, hat das Kartellgericht die Zuwiderhandlung festzustellen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht. (1a) Ein berechtigtes Interesse im Sinn des Abs. 1 liegt a…
§ 36 Antragsprinzip
…zu begründen. (2) Zum Antrag auf Prüfung von Zusammenschlüssen, auf nachträgliche Maßnahmen nach § 16 Z 1, auf eine Feststellung nach § 28 Abs. 1a Z 1 sowie auf Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern sind nur die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt berechtigt. Das Kartellgericht darf keine…
§ 50 Gerichtsgebühren
…Zusammenschlusses (§ 11) eine Rahmengebühr bis 34.000 Euro; 2. für ein Verfahren über die Abstellung einer Zuwiderhandlung (§§ 26, 27 und 28 Abs. 1) eine Rahmengebühr bis 34.000 Euro; 3. für ein Verfahren über Feststellungen (§ 28 Abs. 2) eine Rahmengebühr bis 17.000…
§ 41 Kostenersatz
…In Verfahren wegen der Abstellung von Zuwiderhandlungen (§§ 26 und 27), wegen Feststellungen (§ 28) und wegen der Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über den Kostenersatz sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Kostenersatzpflicht der…
WettbG · Wettbewerbsgesetz
§ 11b Kronzeugen
…aufgrund der Anwendung von Abs. 1 Z 3 lit. a oder b keinen Antrag auf Geldbuße stellt, einen Feststellungsantrag nach § 28 Abs. 1a KartG 2005. (2) Gegen Unternehmer oder Unternehmervereinigungen, die die Voraussetzungen von Abs. 1 Z 3 lit. a oder b nicht erfüllen, kann die Bundeswettbewerbsbehörde…