Spruch Wertzuständigkeit, wenn die Frage strittig ist, ob der Bestandzins auf Grund einer Wertsicherungsklausel, des Reingewinnes oder des Umsatzes zu berechnen ist. Entscheidung vom 14. April 1954, 3 Ob 262/54. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 32.250 S an rückständigem Pachtzins, der auf Grund der bei Abschluß des Pachtvertrages getroffenen Vereinbarung nach dem Umsatz des dem Beklagten verpachteten Geschäftes, den die Klägerin mit 450.000 S jährlich anni…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst muß darauf verwiesen werden, daß der vom Erstrichter eingehaltene Vorgang, über die bei der ersten Tagsatzung erhobene Unzuständigkeitseinrede außerhalb einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden, der Vorschrift des § 261 Abs. 1 ZPO. widerspricht. Ganz abgesehen davon …